Schulz stellt Steuerkonzept vor: Reichensteuer einführen, Geringverdiener entlasten

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will eine Reichensteuer einführen, den Spitzensteuersatz anheben und Geringverdiener durch Wegfall der Kita-Gebühren entlasten.
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SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Von 19. Juni 2017

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat heute im Berliner Willy-Brandt-Haus das Steuerkonzept seiner Partei für die Bundestagswahl im Herbst vorgestellt. Das Konzept hat folgende Eckpunkte:

Der Soli soll abgeschafft werden (für Einkommen unter 52.000 Euro).

Der Spitzensteuersatz soll auf 60.000 Euro angehoben werden.

Eine Reichensteuer soll ab 250.000 Euro greifen.

Eine Vermögenssteuer soll es nicht geben, dafür Änderungen bei der Erbschaftssteuer.

Insgesamt will die SPD die Steuerzahler um 15 Milliarden Euro entlasten. Davon sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen und Familien profitieren.

Ein Steuerkonzept, das umsetzt, was ich angekündigt habe“

Schulz sagte, er präsentiere „ein Steuerkonzept, das umsetzt, was ich angekündigt habe“.

Speziell gegen die Steuervermeidung von Konzernen will er aktiv werden: „Internationale Konzerne entziehen sich durch Steuerflucht dem Gemeinwohl“, sagte Schulz laut „Zeit“.

Geringstverdiener hätten stattdessen nichts von Steuersenkungen, weil sie keine Steuern zahlen. „Dafür treffen sie die Kita-Gebühren.“ Schulz will diese Gruppe entlasten, in dem er die Kita-Gebühren abschafft. Eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter für Kinder solle sicher gestellt werden.

Außerdem schlägt er vor, dass Geringverdiener weniger Abgaben in die Rentenversicherung zahlen sollen, aber trotzdem Rentenansprüche in voller Höhe erwerben. Wer weniger als 1.300 Euro im Monat verdiene, solle aus Steuermitteln in der Sozialversicherung entlastet werden, so Schulz.

Mit fünf Milliarden Euro Entlastung rechnet er auch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder zu gleichen Anteilen in die Sozialversicherung einzahlen.

Die Reichensteuer

Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen soll es einen Aufschlag von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz geben. Damit will Schulz die Finanzierungslücke schließen, die aus seiner Änderung des Spitzensteuersatzes entsteht:

Der Spitzensteuersatz

Bisher beginnt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei 54.000 Euro – in Zukunft soll er erst ab 60.000 Euro Jahreseinkommen (bei Ledigen) gelten. Außerdem plant Schulz eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent – aber dann erst ab 76.000 Euro Einkommen bei Singles.

Auch soll die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abgeschafft werden und die Erträge der Einkommenssteuer unterzogen werden.

„Wer hart arbeitet, darf nicht schlechter gestellt sein, als einer, der sein Geld für sich arbeiten lässt“, hatte Schulz schon am Wochenende in einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gefordert.

Bislang würden die „oberen Schichten privilegiert“, hatte Schulz dort gesagt. Es müsse Schluss damit sein, dass der Staat „Geschenke an die Reichen“ verteile. „Dass normale Arbeit besteuert wird, Finanzmarktspekulation aber nicht, ist nicht gerecht.“

Der Soli

Der Solidarzuschlag soll abgeschafft werden. Der Plan lautet nun, dass er erst ab einem Einkommen von 52.000 Euro fällig wird – bei Ehepaaren ab 104.000 Euro.

Ihr komplettes Wahlprogramm für die Bundestagswahl will die SPD am kommenden Sonntag (25. Juni) auf ihrem Bundesparteitag in Dortmund verabschieden.

Auf der Berliner Pressekonferenz erwähnte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel noch, dass eine Finanztransaktionssteuer angedacht sei, d. h. ein Einschränkungen bei der „internationalen Steuergestaltung“ und Verschärfungen beim Registrierkassenbetrug, berichtete „Focus“.



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