Skandal-Urteil gegen Gruppenvergewaltiger der 14-Jährigen: Hamburger Staatsanwaltschaft geht in Revision

Das mediale Entsetzen über das milde Urteil war groß: Jetzt hat die Hamburger Staatsanwaltschaft angekündigt, das Urteil gegen die jugendlichen Gruppenvergewaltiger anzufechten, die eine alkoholisierte 14-jährige im Februar schwer missbrauchten und anschließend ihren Erfrierungstod bei Minusgraden riskierten.
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Zwei Angeklagte und ihre gesetzlichen Vertreter sitzen in Hamburg im Landgericht.Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Epoch Times24. Oktober 2016

Die Hamburger Staatsanwaltschaft will das umstrittene Urteil gegen mehrere Jugendliche wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen anfechten. Die Behörde habe Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft laut DPA. Das Landgericht Hamburg hatte am Donnerstag fünf Täter zu Haftstrafen verurteilt, fast alle auf Bewährung. Sie hatten im Februar eine stark alkoholisierte 14-Jährige vergewaltigt und bei Minusgraden auf einem Hinterhof zurückgelassen.

Für die die 14, 16 und 17 Jahre alten Täter gab es wegen „schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person“ und „gefährlicher Körperverletzung“ vom Hamburger Landgericht Jugendstrafen auf Bewährung. Eine 15-Jährige bekam ein Jahr auf Bewährung, weil sie das Verbrechen mit dem Handy gefilmt hatte. Ein 21-Jähriger wurde als Haupttäter eingestuft und erhielt nur vier Jahre Freiheitsstrafe, weil er zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand.

Die „Bild“ titelte nachdem Urteil „Was muss passieren, damit man bei uns in Haft kommt?“  Leser reagierten in Kommentarfunktionen empört. Der Familienclan der Täter jubelte bei der Urteilsverkündigung.

Siehe :

Entsetzen nach Urteil gegen jugendliche Gruppenvergewaltiger in Hamburg: So reagieren Medien und Leser

 



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