SPD: Klage gegen Bundespräsident Wulff

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Bundespräsident Christian Wulff muss mit der Einreichung einer Klage der niedersächsischen SPD rechnen.Foto: Berthold Stadler/dapd
Von 22. Januar 2012

Die niedersächsische SPD will gegen den früheren Ministerpräsidenten Christian Wulff am Staatsgerichtshof eine Klage einreichen. Laut Aussage von SPD-Fraktionschef Stefan Schostok habe Wulff während seiner Regierungszeit in Niedersachsen falsche Informationen über die Finanzierung der Veranstaltungsreihe „Nord-Süd-Dialog“ gemacht. Informationen der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge seien auf dem „Nord-Süd-Dialog“ Bücher im Wert von 3411 Euro als Geschenke verteilt worden, die vom niedersächsischen Landesministerium bezahlt wurden. Servicekräfte der Medizinischen Hochschule Hannover haben die Bewirtung der Gäste übernommen.

Bei der Klage gegen Wulff geht es konkret um die schriftliche Antwort auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Heiner Bartling, der die Klage offiziell einreichen will. In einem Brief vom April 2010 behauptete die Landesregierung, dass eine Beteiligung an der Organisation oder Finanzierung des Wirtschaftstreffens vonseiten der Staatskanzlei auszuschließen sei. Unterschrieben wurde die Antwort vom damaligen Chef der Staatskanzlei Lothar Hagebölling. „Er hat sich aber natürlich mit Wulff darüber abgesprochen. Davon ist auszugehen. So etwas beantwortet man nicht am grünen Tisch“, sagte Schostok.

Mit anwaltlicher Hilfe will die SPD die Klage gegen Wulff ausformulieren und auf dem schnellsten Weg einreichen. Vonseiten der Fraktion wurden zudem Stimmen über eine zusätzliche Klage gegen die aktuelle niedersächsische Landesregierung laut. Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) habe schließlich in der aktuellen Plenarwoche behauptet, dass es bei der Sponsorensuche keine Mitwirkung der Landesregierung gab.

Laut Schostock sei die Klage gegen Wulff erfolgversprechend. Es sei nun festgestellt, dass Wulff gegen Artikel 24 der Landesverfassung verstoßen hat. Laut Verfassung ist die Landesregierung dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Fragen im Parlament zu machen. Für Wulff habe dies durchaus Konsequenzen, sagte Schostock weiter. „Ein Bundespräsident, der gegen die Verfassung verstoßen hat, kann nicht im Amt bleiben.“



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