Spiegel: Ist Heiko Maas ein Lügenminister? – Vermerk der Bundesanwaltschaft belastet Maas

Sollte Justizminister Heiko Maas (SPD) tatsächlich den Bundestag über seine Rolle in den Landesverrat-Ermittlungen gegen Netzpolitik.org belogen haben. Dieser Verdacht erhärtet sich wegen eines Vermerks der Bundesanwaltschaft.
Titelbild
Justizminister Heiko MaasFoto: Maurizio Gambarini/Archiv/dpa
Epoch Times3. September 2016

Für Justizminister Heiko Maas könnte eine mögliche Falschaussage vor dem Rechtsausschuss des Bundestages zum Verhängnis werden, ja sogar den Job kosten, wie der „Spiegel“ berichtet. So geschah es bereits mit Franz Josef Strauß, Jürgen Möllemann und Karl-Theodor zu Guttenberg.

Während Generalbundesanwalt Harald Range behauptete die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org auf Weisung des Ministers, bzw. von Staatssekretärin Dr. Hubig, gestoppt zu haben, sagte Heiko Maas vor dem Bundestag aus, es habe keine solche Weisung gegeben: „Es gab keine Weisung”, so Maas vor dem Rechtsausschuss des Bundestages. “Man habe gemeinsam diskutiert … eine Vereinbarung getroffen.”

Anders stellt sich der Fall aus Sicht Ranges dar: Wie einer Aktennotiz des Oberstaatsanwalts zu entnehmen ist, sei ihm mit Entlassung gedroht worden: Das Ministerium habe darauf bestanden, dass er den Auftrag für sein eigenes Gutachten zurücknehmen sollte. „Ich habe da widersprochen … und mich dann entschieden, dem Ministerium zu folgen“, so Range vor dem Ausschuss.

Die Frage ist, warum sich die Staatsanwälte offenbar sicher sind, dass es eine Weisung aus dem Justizministerium gab. Die Antwort liefert nun ein interner Vermerk aus Verfahrensunterlagen der Karlsruher Bundesanwaltschaft, der dem Spiegel vorliegt.

In dieser Aktennotiz fasst ein Oberstaatsanwalt aus der Range-Behörde die Ereignisse des 3. August zusammen: „Nach Angaben von Herrn Generalbundesanwalt wies Frau Staatssekretärin Dr. Hubig ihn an, er habe die Erstellung des Gutachtens sofort zu stoppen und den Gutachtensauftrag zurückzunehmen. Falls er dieser Weisung nicht nachkäme, werde er unverzüglich entlassen.“ Range habe daraufhin seine Mitarbeiterin angewiesen, den „Sachverständigen zu kontaktieren und die Gutachtenserstellung zu stoppen“.

Dokument stützt Aussage Ranges

Das brisante Dokument stützt die Aussage von Generalbundesanwalt Range, denn warum sollte Range unmittelbar nach dem Telefonat mit Hubig seine eigenen Mitarbeiter belogen haben? Für einen Vermerk, der normalerweise nie das Licht der Öffentlichkeit erblickt hätte?

Für die Berliner Staatsanwälte gibt die Aktennotiz den wahren Ablauf wieder. Range hatte stets erklärt, das Gutachten sei auf Weisung des Bundesjustizministeriums gestoppt worden. „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“, sagte er. Wenige Stunden später wurde er von Maas gefeuert. (dk)

Siehe auch: Schäuble: Maas müsste zurücktreten – Einmischung in Lohfink-Strafverfahren 



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