Syrischer Flüchtling geht wegen Hassbotschaften juristisch gegen Facebook vor

"Facebook tut sich ungewöhnlich schwer, deutsches Recht umzusetzen", erklärte der syrische Flüchtling Jun. "Niemand muss sich gefallen lassen, dass er verleumdet wird, dass ihm Straftaten unterstellt werden."
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Kanzlerin Merkel und ein Flüchtling machen ein Selfie
Epoch Times11. Januar 2017

Weil er nach einem Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Internetbeiträgen immer wieder mit Anschlägen oder Verbrechen in Verbindung gebracht wird, geht ein syrischer Flüchtling nun juristisch gegen einen Facebook-Nutzer und das soziale Netzwerk selbst vor. Er habe im Auftrag des Manns bei Gericht eine einstweilige Verfügung wegen Verleumdung gegen beide beantragt, erklärte der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun.

Wie Jun auf der Internetseite seiner Kanzlei mitteilte, ist das Foto, das den Mann 2015 mit Merkel zeigt, auf Facebook schon mehr als 500 Mal geteilt worden, wobei es von Nutzern im Zusammenhang mit flüchtlingsfeindlichen Hassbotschaften verwendet wird. Es werde für „verleumderische Fakenews“ missbraucht, in denen sein Mandant nach Verbrechen oder Anschlägen wahrheitswidrig als angeblicher Täter bezeichnet werde.

Ein Sprecher des Würzburger Landgerichts bestätigte am Mittwoch die Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens. Die zuständige Zivilkammer habe einen Verhandlungstermin für den 6. Februar angesetzt, sagte er. Ob dort bereits etwas entschieden werden kann, hängt aber entscheidend davon ab, ob die Beklagten Antragsschrift und Terminladung bis dahin auch nachweislich erhalten. Sie müssen die Gelegenheit haben, darauf zu reagieren.

Jun zufolge war das Bild unter anderem nach den Anschlägen in Brüssel im März oder nach einer Attacke auf einen Berliner Obdachlosen im Dezember als angebliches Täterfoto verbreitet worden. In der Hauptstadt hatten sieben junge Männer einen schlafenden Obdachlosen angezündet.

Die einstweilige Verfügung richtet sich nach Juns Angaben einerseits gegen einen „AfD-Funktionär“, der das ursprünglich von einer anonymen Seite hochgeladene Bild verbreitet habe. Andererseits zielt sie auf Facebook. Demnach löschte das in den USA beheimatete Netzwerk offenbar die Quellseite, verhinderte aber trotz Aufforderung nicht, dass das im Umlauf befindliche Bild von anderen Nutzern neu gepostet wurde.

„Bei diesen Postings hatte sich Facebook geweigert, die Inhalte herunterzunehmen“, sagte Jun in einem Videobeitrag auf der Internetseite seiner Kanzlei. Zur Begründung habe das Netzwerk ausgeführt, dass die Beiträge nicht gegen die „Communitystandards“ verstießen.

„Facebook tut sich ungewöhnlich schwer, deutsches Recht umzusetzen“, erklärte Jun. „Niemand muss sich gefallen lassen, dass er verleumdet wird, dass ihm Straftaten unterstellt werden.“ Das anstehende Verfahren sei daher auch ein wichtiger Testfall dafür, ob deutsches Recht durchsetzbar sei oder gesetzliche Änderungen notwendig seien.

Facebook geriet in Deutschland zuletzt verstärkt unter Druck, weil das Netzwerk als Plattform für die Verbreitung von Falschnachrichten, Hassbotschaften und Beleidigungen im Zuge politischer Auseinandersetzungen genutzt wird. Aus der deutschen Politik gibt es Forderungen nach einem konsequenteren Vorgehen des Unternehmens gegen solche Beiträge, um die Opfer zu schützen. Auch Bußgelder gegen Facebook wurden ins Gespräch gebracht.

Jun ist für sein Vorgehen gegen Facebook bekannt. Der Anwalt zeigte das Unternehmen vor dem Hintergrund der Verbreitung von Hassbotschaften bereits bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg und in München wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und anderer Delikte an. (afp)



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