Koalition plant „schwarze Liste“ für betrügerische Unternehmen

Die Bundesregierung will Firmen mit einer Vorgeschichte von Wirtschaftsdelikten einem Bericht zufolge bundesweit von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Kernpunkt sei ein neues Register, das korrupte Firmen auflistet.
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Pullman-Limousine: In der Pionierzeit des Automobilbaus wurden Autos vom Autohersteller meist nur als Fahrwerke mit Motor ausgeliefert. Pullman war eines der Unternehmen, die die Aufbauten fertigten.Foto: Elke Backert
Epoch Times22. Februar 2017

Keine öffentlichen Aufträge mehr für betrügerische Firmen: Die Bundesregierung will Firmen mit einer Vorgeschichte von Wirtschaftsdelikten einem Bericht zufolge bundesweit von öffentlichen Aufträgen ausschließen.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Donnerstagsausgabe unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums berichtete, soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Kernpunkt sei ein neues Register, das korrupte Firmen auflistet. Es solle eine entscheidende Lücke bei der Vergabe öffentlicher Aufträge schließen, berichtete die Zeitung.

Korruptionsregister gibt es bisher nur auf Landesebene

Zwar können Behörden schon jetzt Firmen ausschließen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben. Allerdings lasse sich nur schwer nachprüfen, ob ein Unternehmen vorbelastet ist. Im Jahr 2014 hatten die Länder den Bund aufgefordert, die nötigen Vorbereitungen für eine „schwarze Liste“ solcher Firmen zu treffen. Vergleichbare Korruptionsregister gibt es bisher nur in einzelnen Bundesländern, sie umfassen aber nur Vergehen, die dort auch begangen wurden.

Bewirbt sich eine Firma in einem anderen Bundesland um einen Auftrag, blieben die Delikte verborgen. „Somit konnten bisher unter Umständen Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen profitieren, bei denen Ausschlussgründe vorlagen“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ aus dem Gesetzentwurf.

Solche Gründe listet das deutsche Vergaberecht schon jetzt auf. Darunter fallen Bestechung, Subventionsbetrug, Zwangsarbeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Das neue Register soll laut „SZ“ zudem Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung sowie Verstöße gegen Mindestlohnvorgaben ausweisen.

Für die betroffenen Unternehmen könnte die Listung gravierende Folgen haben: Mit jährlichen Aufträgen im Umfang von 280 bis 300 Milliarden Euro ist die öffentliche Hand ein wichtiger Geschäftspartner. (afp)



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