Täter von Arnschwang galt als gemeingefährlich – Keine Abschiebung: Wohnung in München niedergebrannt – Fünfjährigen erstochen

Ein als gemeingefährlich geltender Straftäter lebt in einer Flüchtlingsunterkunft Tür an Tür mit Familien. Als er einen fünfjährigen Jungen ersticht, regt sich massive Kritik an den Behörden: Warum durfte der Mann dort überhaupt wohnen?
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In dieser Asylunterkunft nahe Arnschwang in Bayern ereignete sich die Bluttat.Foto: Armin Weigel/dpa
Epoch Times9. Juni 2017

Der Mann, der in der Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Arnschwang ein aus Russland stammendes Kind erstochen hat, galt als gemeingefährlich. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) München aus dem Jahr 2014 hervor, wie ein Sprecher am Donnerstag bestätigte.

Nach der Bluttat vom Pfingstwochenende gab es scharfe Kritik an den Behörden, weil der Mann dennoch in einer Unterkunft mit Familien lebte. Die Regierung der Oberpfalz kündigte für Donnerstagabend eine Stellungnahme an.

Mit dem VG-Urteil war die Asylklage des Mannes abgewiesen worden. In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2012 hieß es zudem, der Mann verfüge über eine „hohe kriminelle Energie, Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber möglichen Opfern“. Zuvor hatten die „Bild“-Zeitung und die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Der 41-Jährige hatte am Samstag einen fünfjährigen Jungen erstochen und dessen Mutter schwer verletzt. Motiv soll gewesen sein, dass er sich vom Lärm spielender Kinder belästigt fühlte. Die Polizei erschoss den Mann.

Das Gericht sei überzeugt gewesen, dass sich der Afghane nicht nur formell und „aus asyltaktischen Gründen“ dem christlichen Glauben zugewandt habe, teilte der VG-Sprecher mit. Aufgrund des Religionswechsels hätte ihm in Afghanistan Verfolgung gedroht. Das Verwaltungsgericht ordnete ein Abschiebeverbot an. Wegen einer bereits früher begangenen, schwerwiegenden Straftat habe ihm jedoch kein Flüchtlingsschutz zuerkannt werden dürfen.

Nach Angaben der Regierung der Oberpfalz hatte ihm die Ausländerbehörde eine befristete Duldung erteilt. Entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz sei der Mann verpflichtet gewesen, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Weil er sich seiner Ex-Frau nicht nähern durfte, musste er nach seiner Haftentlassung 2015 eine elektronische Fußfessel tragen und wurde in Arnschwang in einer nicht vorwiegend muslimisch geprägten Unterkunft untergebracht.

Im Herbst 2009 war der 41-Jährige wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Einige Monate zuvor hatte er eine Wohnung in München in Brand gesteckt, um – wie aus Behördenkreisen verlautete – die Tat seinem Cousin in die Schuhe zu schieben, der mit seiner Schwägerin fremdgegangen sein soll.

Warum die deutschen Behörden den Schwerverbrecher nicht abgeschoben haben, bleibt unklar. (dpa/so)



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