Union will Ausweisung antisemitischer Migranten mit arabischem Hintergrund

"Wer jüdisches Leben in Deutschland ablehnt oder das Existenzrecht Israels infrage stellt, kann keinen Platz in unserem Land haben", so die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Titelbild
Ein Palästinenser verbrennt eine Israel-Flagge.Foto: Getty Images
Epoch Times7. Januar 2018

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich für die Ausweisung von Zuwanderern aus, die zu antisemitischem Hass aufrufen. „Wer jüdisches Leben in Deutschland ablehnt oder das Existenzrecht Israels infrage stellt, kann keinen Platz in unserem Land haben“, heißt es in einem am Samstag bekannt gewordenen Antragsentwurf.

Die Bundesregierung solle bei den Ländern darauf hinwirken, dass die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes „konsequent genutzt werden, um Ausländer des Landes zu verweisen, die zu antisemitischem Hass aufrufen“.

Der Antrag soll nach Angaben aus der Unionsfraktion vor dem Holocaust-Gedenktag am 27. Januar in den Bundestag eingebracht werden. Zuerst hatte die Zeitung „Die Welt“ über den Entwurf berichtet.

Es gehe darum, „den Aufruf zum Hass gegen Teile der Bevölkerung künftig als deutlich gravierender einzustufen“, heißt es in dem Entwurf. Der „Gefährdung des friedlichen Zusammenlebens durch geistige Brandstifter“ solle entgegengewirkt werden, indem frühzeitig solche Verhaltensweisen als „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ eingestuft werden.

Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) sagte der „Welt“: „Wir müssen auch dem Antisemitismus von Migranten mit arabischem Hintergrund und aus den afrikanischen Ländern entschieden entgegentreten.“ Gegen importierten Antisemitismus müssten Prävention und „alle Mittel der Repression bis hin zu den Möglichkeiten des Ausweisungsrechtes konsequent genutzt werden“.

Der Nachrichtenagentur AFP sagte Harbarth am Samstag, Ziel sei es, einen fraktionsübergreifenden Antrag mit SPD, FDP und den Grünen zu formulieren. „Wir plädieren dafür, in der nächsten Bundesregierung einen Antisemitismusbeauftragten einzusetzen“, hob Harbarth einen weiteren Punkt des Antrags hervor. „Ein zentraler Ansprechpartner für alle Akteure im Bund, den Ländern und der Zivilgesellschaft würde unseren Bemühungen noch mehr Durchschlagskraft verleihen.“

In dem Antrag wird zudem gefordert, das Straf- und Versammlungsrecht darauf zu überprüfen, ob Polizei und Justiz genügend Mittel hätten, um wirksam gegen das öffentliche Verbrennen der israelischen Flagge vorzugehen. Harbarth sagte dazu: „Wer die israelische Fahne oder andere staatliche Symbole Israels verbrennt, vernichtet diesen Staat symbolisch und bestreitet sein Existenzrecht.“ Er fügte hinzu: „Gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte müssen solche Bilder jeden Deutschen tief beschämen“. (afp)

 



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