Unions-Politiker für weitere Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes – Asylverfahren laufen trotz schweren Sozialbetrugs weiter

"Ähnlich wie bei einem Gewaltverbrechen zeigt massenhafter Sozialbetrug, dass jemand Probleme hat, zu akzeptieren, dass er sich in einem freiheitlichen Rechtsstaat befindet", so Stephan Mayer (CSU). "Hier sollten wir die Hürden für den Stopp des Asylverfahrens und Ausweisung weiter absenken."
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Syrische Flüchtlinge danken der Kanzlerin für ihre Hilfe. Berlin am 14. September 2016.Foto: TOBIAS SCHWARZ/ Getty Images
Epoch Times8. Februar 2017

Führende Innenpolitiker der Union fordern eine weitere Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes, um eine Handhabe gegen Asylbewerber zu haben, deren Asylverfahren weiter laufen, obwohl sie des schweren Sozialbetrugs für schuldig gesprochen wurden.

„Ähnlich wie bei einem Gewaltverbrechen zeigt massenhafter Sozialbetrug, dass jemand Probleme hat, zu akzeptieren, dass er sich in einem freiheitlichen Rechtsstaat befindet“, sagte Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der „Bild“ (Mittwoch). „Hier sollten wir die Hürden für den Stopp des Asylverfahrens und Ausweisung weiter absenken.“

Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), sagte der „Bild“: „Wir müssen überprüfen, ob nicht auch in solch schweren Sozialbetrugsfällen die Asylverfahren beendet werden müssen.“

Hintergrund ist der Fall eines Asylbewerbers in Niedersachsen, der vom Amtsgericht Hannover zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, weil er mit sieben falschen Identitäten zu Unrecht 21.700 Euro kassiert haben soll.

Nach Auffassung von Rechtsexperten hat das Urteil keinen Einfluss auf dessen Asylverfahren, da das Asylrecht bei dieser Straftat und diesem Strafmaß keine Sanktionierung vorsieht. Anders ist dies bei Gewalttaten oder Haftstrafen in Höhe von drei Jahren. (dts)



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