Verfahren wegen Loveparade-Katastrophe muss nun doch eröffnet werden

Das Strafverfahren zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Juli 2010 in Duisburg muss nun doch eröffnet werden. Dies entschied das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Montag nach Beschwerden der Staatsanwaltschaft und der Opferanwälte.
Titelbild
"Loveparade" 2010 in DuisburgFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times24. April 2017

Das Strafverfahren zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Juli 2010 in Duisburg muss nun doch eröffnet werden. Dies entschied das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Montag nach Beschwerden der Staatsanwaltschaft und der Opferanwälte. Das Landgericht Duisburg hatte im April 2016 ein Verfahren gegen die zehn Angeklagten abgelehnt, weil die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mit den vorgelegten Beweismitteln angeblich nicht erhärtet werden könnten.

Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und hunderte weitere verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters.

Das OLG hält nun im Gegensatz zum Landgericht eine Verurteilung der Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung „für hinreichend wahrscheinlich“. Dem OLG zufolge „drängt es sich nach dem Ermittlungsergebnis auf“, dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Pflichtverletzungen die Ursache für den Tod oder die Verletzungen der Loveparade-Besucher waren. Den Termin für die Hauptverhandlung muss nun das Landgericht Duisburg festlegen.

Das OLG entschied zudem, dass das 460 Seiten lange Gutachten des britischen Sachverständigen Keith Still „entgegen der Annahme des Landgerichts verwertbar“ ist, und rehabilitierte damit den Sachverständigen. Seinem Gutachten kommt als Beweismittel eine zentrale Rolle zu: Es geht davon aus, dass das Zu- und Abgangssystem zur der Technoparade am Nachmittag des Veranstaltungstags wegen Planungsfehlern dem Besucherstrom nicht mehr standhalten konnte.

Das Gutachten legt aus Sicht des OLG nahe, dass die „unzureichende Dimensionierung und Ausgestaltung des Ein- und Ausgangssystems“ zu der Katastrophe geführt habe und dies für „die Angeklagten vorhersehbar“ gewesen sei. Das Landgericht hatte das Gutachten als mangelhaft und „in sich widersprüchlich“ bewertet.

Die Staatsanwaltschaft und Opferanwälte begrüßten die Eröffnung des Hauptverfahrens. Sie werde „alles daran setzen, dass die zahlreichen drängenden Fragen zur Verantwortlichkeit für das Unglück umfassend geklärt werden“, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg mit.

Opferanwalt Julius Reiter bezeichnete den OLG-Beschluss als „Ohrfeige für die Richter am Landgericht Duisburg, die das Verfahren einstellen wollten“. Die Eröffnung des Strafverfahrens sei „eine Erleichterung für die Opfer, die schon so lange auf die Aufklärung warten“.

Reiters Kanzleipartner, der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum, forderte über das Strafverfahren hinaus einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Dieser müsse das „Organisationsverschulden der zuständigen Behörden“ aufklären.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Beschwerde zur Nichteröffnung eines Strafverfahrens beim OLG Düsseldorf auf 750 Seiten begründet. Zu den Akten gehören darüber hinaus auch 45.000 Blatt Ermittlungsakten, rund 700 DIN-A4-Sonderbände sowie tausend Stunden Videosequenzen. (afp)

 

 



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