Vernehmung Snowdens im Untersuchungsausschuss nicht durchsetzbar

Ein Ausschuss soll aufklären, inwieweit deutsche Bürger und Politiker von der NSA-Affäre betroffen sind. Im Mai 2014 beschloss der Ausschuss grundsätzlich, den im russischen Exil lebenden Snowden als Zeugen zu vernehmen.
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Pro-Edward-Snowden-Proteste in Deutschland. 25. September 2014.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times15. März 2017

Die Minderheitsfraktionen von Linkspartei und Grünen können eine Vernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags nicht durchsetzen. Dies ist die Konsequenz eines am Mittwoch veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. (Az: 3 ARs 20/16)

Der Untersuchungsausschuss geht auf umfassende Enthüllungen Snowdens über die Abhör- und Spionagepraktiken insbesondere der US-Geheimdienste zurück. Grüne und Linke sind dort mit jeweils einem Abgeordneten vertreten. Der Ausschuss soll aufklären, inwieweit deutsche Bürger und Politiker betroffen sind. Im Mai 2014 beschloss der Ausschuss grundsätzlich, den im russischen Exil lebenden Snowden als Zeugen zu vernehmen.

Nach einem Antrag der Obleute Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke) sollte daher der Ausschuss die Bundesregierung auffordern, hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die Zusicherung, dass Snowden nicht an die USA ausgeliefert würde. Dort liegt ein Haftbefehl wegen Geheimnisverrats gegen ihn vor.

Die Ausschussmehrheit aus Union und SPD lehnte ein entsprechendes Ersuchen an die Bundesregierung ab. Eine Ermittlungsrichterin des BGH entschied allerdings im November, dass der Ausschuss das Ersuchen stellen müsse.

Auf die Beschwerde der Ausschussmehrheit hob der BGH diese Entscheidung nun auf und wies Linke und Grüne ab. Für entsprechende Minderheitsrechte sei ein Viertel der Sitze erforderlich. Damit meine das Gesetz allerdings nicht den Ausschuss, sondern ein Viertel der Sitze im Bundestag. Diese Schwelle werde von den Fraktionen der Grünen und Linken nicht erreicht. (afp)



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