Versicherer: Alle zwei Minuten ein Wildunfall

Wildunfälle sind sehr häufig - alle zwei Minuten gibt es rein rechnerisch einen Unfall mit einem Wildtier. Die meisten Wildunfälle geschehen im Oktober oder November in der Dämmerung und dem Berufsverkehr. Was ist dann zu tun? In Deutschland gibt es eine Wildunfall-Meldepflicht.
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WildschweineFoto: David Ebener/Archiv/dpa
Epoch Times2. November 2016

Etwa alle zwei Minuten bauen Autofahrer in Deutschland rein rechnerisch einen Unfall mit einem Wildtier. Als Wildunfall werden normalerweise nur solche Unfälle bezeichnet, bei denen ein Schaden am Fahrzeug entsteht.

Das geht aus der Schadensbilanz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hervor, die heute veröffentlicht wurde.

Danach gab es 2015 rund 263 000 Kollisionen mit Rehen, Wildschweinen und anderen Wildtieren. Das waren rund zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im Durchschnitt zahlten die Versicherer pro Fall 2485 Euro.

Die meisten Unfälle betreffen Rehe, Wildschweine nehmen stark zu

Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes steigen die Unfallzahlen mit Wildschweinen an, die häufigsten Unfälle betreffen jedoch Rehwild.

Die meisten Wildunfälle ereignen sich im Oktober und November im Berufsverkehr und während der Dämmerung. Glatte Straßen steigern das Risiko. Taucht ein Tier auf, empfiehlt der ADAC, kurz zu hupen, abzubremsen und abzublenden. Man sollte immer auf Nachzügler gefasst sein.

Kommt es zu einem Zusammenstoß ist das Lenkrad gut festzuhalten und abzubremsen, Ausweichmanöver sind nach Angaben des ADAC keine gute Alternative.

Ist ein Unfall geschehen, dann Polizei oder Jäger verständigen

Falls ein Unfall geschehen ist, gilt:Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern. Dann die Polizei oder einen Jäger verständigen. In Deutschland gibt es eine Wildunfall-Meldepflicht. Auch wenn das Tier geflüchtet ist hat eine Meldung zu erfolgen.

Man sollte sich als Fahrer in jedem Fall eine Wildunfall-Bescheinigung ausstellen lassen, diese wird von der Versicherung zur Schadensregulierung normalerweise verlangt. Auch ein Jagdpächter kann diese ausstellen.

Das Tier ist auf keinen Fall zu berühren, wenn es noch lebt. Ist es tot, dann sollte es möglichst von der Straße entfernt werden, um weitere Unfälle zu vermeiden. Das angefahrene Tier darf nicht mitgenommen werden, das könnte als Wilderei ausgelegt werden.

Weiterhin sollte man sich als Fahrer nicht vom Unfallort entfernen, bevor Polizei oder Jäger eingetroffen sind. (ks/dpa)



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