Von der Abschiebehaft bis zum Zentrum für die Rückkehr

Das Kabinett brachte am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg, dass die Abschiebung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern erleichtern soll. Zudem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) künftig auf Smartphones und SIM-Karten der Migranten zugreifen können, um deren Identität festzustellen.
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Flüchtlinge und Migranten erreichen Deutschland per Charterflug. 25. November 2016 in der Nähe von Erding, München. (Symbolbild)Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times22. Februar 2017

Es ist ein umfangreiches Paket, mit dem die Bundesregierung die Abschiebung von Flüchtlingen voranbringen will, die Deutschland zwar verlassen müssen, dies aber aus unterschiedlichen Gründen nicht tun. Das Kabinett brachte das Gesetz am Mittwoch auf den Weg.

Schärfere Gesetze zur Abschiebung:

Die Abschiebehaft wird für solche Ausreisepflichtige erweitert, „von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der Sicherheit ausgeht“. In diesen Fällen soll unter Umständen auch die elektronische Fußfessel zum Einsatz kommen.

Asylbewerber, die ihre Herkunft verschleiern, sollen eine Beschränkung ihres Aufenthaltsortes auferlegt bekommen.

Um die Identität eines Flüchtlings klären zu können, soll künftig auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf Smartphones und SIM-Karten zugreifen können.

Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von derzeit vier auf zehn Tage verlängert. Zudem soll auch Deutschen, die Mehrstaatler sind, der Pass entzogen werden können.

Das Bamf soll in begründeten Einzelfällen medizinische Atteste weitergeben dürfen, wenn von dem Betreffenden eine Gefahr ausgehen könnte.

Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sollen die Jugendämter grundsätzlich verpflichtet werden, einen Asylantrag zu stellen. Dies wird bisher nicht immer gemacht – etwa, weil die Befürchtung besteht, dass der Fluchtgrund nicht klar genug geltend gemacht werden kann. Und abgeschoben werden dürfen die unbegleiteten Jugendlichen nicht.

Ins Asylgesetz wird eine Regelung aufgenommen, nach der Asylsuchende ohne Bleibeperspektive länger zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtung verpflichtet werden können.

Hilfe bei der freiwilligen Rückkehr:

In einem zusätzliche Programm stellt der Bund 40 Millionen Euro zur Förderung der freiwilligen Rückkehr zur Verfügung. Hinzu kommen 50 Millionen Euro für Programme zur Reintegration in den Herkunftsländern. Bund und Länder wollen zudem auf eine flächendeckende staatliche Rückkehrberatung hinwirken.

Zentrum zur Rückkehr-Unterstützung:

Bund und Länder wollen innerhalb von drei Monaten ein gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) einrichten. Über dieses sollen etwa Sammelabschiebungen koordiniert werden. Es soll zudem den Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer aufnehmen und bei Problemfällen die nötigen Dokumente beschaffen. (afp)



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