Von einem Euro holt sich der Staat 54,6 Cent zurück – Am 19. Juli ist Steuerzahlergedenktag

Ab dem 19. Juli, 03:27 Uhr arbeiten die Menschen für ihr eigenes Portemonaie. Alles, was bisher erwirtschaftet wurde, fließt dem Staat in Form von Steuern und Beiträgen wieder zu. Noch nie lag dieser Tag so spät im Jahr.
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Am 19. Juli ist der diesjährige Steuerzahlergedenktag - auf das Jahr gesehen haben die Menschen in Deutschland bisher nur für den Staat gearbeitet. Noch nie war dieser Tag so spät im Jahr.Foto: Tobias Hase/Illustration/dpa
Von 18. Juli 2017

Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler ist am 19. Juli der diesjährige Steuerzahlergedenktag: Ab 03:27 Uhr arbeiten die Menschen in Deutschland dann für ihr eigenes Geld.

Alles, was bis zum 19.7. erwirtschaftet wurde, fließt dem Staat in Form von Steuern und Beiträgen wieder zu. Dazu zählen Steuern und Abgaben, Rundfunkbeitrag, EEG-Umlage, Umlagen auf Strom, Gas und Wasser. Das gesamte Aufkommen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung wird ins Verhältnis gesetzt zum Volkseinkommen. Es zeigt, wie stark der Staat die Menschen im Land belastet.

Noch nie lag der Steuerzahlergedenktag so spät im Jahr. In diesem Jahr liegt die Einkommensbelastungsquote bei ca. 54,6 Prozent – das bedeutet, es bleiben von jedem erarbeiteten Euro nur 45,5 Cent für den Arbeitenden selbst übrig.

Ursache für die hohe Quote sind versteckte Steuererhöhungen und immer höhere Steuersätze. Der Bund der Steuerzahler rechnete nicht nur nach, sondern macht auch Vorschläge, wie eine geringere Belastung erreicht werden könnte. Er erstellte einen „BdSt-Belastungs-Check 2017″ (Bestellung hier) und will die Politiker im Bundestagswahlkampf damit konfrontieren.

Konkrete Lösungsvorschläge des Bundes für Steuerzahler

Der Bund für Steuerzahler arbeitete neben der Berechnung der Quote drei konkrete Vorschläge aus.

Als erstes wäre eine Reform des Einkommensteuertarifes wichtig. BdSt-Präsident Reiner Holznagel erklärt: „Es darf nicht sein, dass Facharbeiter mit Berufserfahrung oder gut verdienende Angestellte in den Spitzensteuersatz rutschen, ohne tatsächlich Topverdiener zu sein. Denn der Spitzensteuersatz greift heute bereits beim 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens eines Vollzeiterwerbstätigen“.

Als zweites empfiehlt der BdST, den Soli abzuschaffen, er sei weder „zeitgemäß noch verfassungsfest“. Mittlerweile gelte er 25 Jahre und gehört bis Ende 2019 abgeschafft.

Und als drittes wird empfohlen, die Wohnkosten zu senken. Das Wohnen wird durch Steuern und Abgaben stetig teurer, dabei ist der Staat Kostentreiber Nr. 1: Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Stromnebenkosten, Müllgebühren… Der „Gesetzgeber [sollte] für steuerlich günstiges Wohnen sorgen. Dies kann durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen gelingen.“



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