Vorstoß von CDU-Vize Strobl: Aufenthaltsrecht erst nach fünf Jahren

Nach dem Kabinettsbeschluss über das Asylpaket II wird in der CDU-Führung der Ruf nach weiteren Verschärfungen des Asylrechts laut. Thomas Strobl: "Das Recht, unbefristet in Deutschland zu sein, sollte es nicht zum Nulltarif geben."
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Thomas StroblFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. Februar 2016

Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Thomas Strobl fordert, Asylbewerbern das unbefristete Aufenthaltsrecht künftig frühestens nach fünf Jahren und nur unter klaren Bedingungen zu ermöglichen. Der "Welt" sagte Strobl: "Das Recht, unbefristet in Deutschland zu sein, sollte es nicht zum Nulltarif geben."

Die bestehende Regelung schaffe keine Integrationsanreize, sondern sei ein Integrationshindernis, kritisierte der CDU-Vize. Strobl schlug vor: "Den Übergang vom zeitweiligen Schutz ins unbefristete Daueraufenthaltsrecht sollte es frühestens nach fünf Jahren geben – und er muss wenigstens von bestimmten Integrationsleistungen abhängig sein. Das wäre ein Anreiz zur Integration."

Ohne solche Anreize laufe jede Integrationspflicht ins Leere. Der Unions-Fraktionsvize im Bundestag begründete seinen Vorstoß mit Mängeln an der geltenden Rechtslage: "Wer als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt ist und hier drei Jahre lebt, darf unbefristet in Deutschland bleiben. Nach drei Jahren bekommt man praktisch automatisch ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht – ob man sich bemüht hat, wenigstens Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, oder nicht, ob man sich bemüht hat, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, oder nicht."

Die Gesellschaft müsse deutlich machen, "dass es uns mit der Integration ernst ist", mahnte der CDU-Politiker an. "Wir wollen gute Nachbarn sein – wir bestehen aber auch darauf, dass sich die neuen Nachbarn Mühe geben", stellte er klar.

Das unbefristete Aufenthaltsrecht sollte laut Strobl künftig nur unter Bedingungen erteilt werden. Sein Konzept sieht vor, dass Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte nur dann eine Niederlassungserlaubnis bekommen sollten, wenn sie "einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können", wenn sie "Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung" haben, wenn sie "keine Straftaten begangen haben" und wenn sie "mit 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können".

Man müsse den Menschen, "die zu uns kommen", klar und deutlich sagen: "Ohne Anstrengungen geht es nicht." Strobl begründete seine Forderungen auch mit der Erwartung, dass die meisten Flüchtlinge nicht mehr in ihre Ursprungsländer zurückkehren wollen: "Auch wenn wir erwarten, dass ein großer Teil der Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehrt, wenn dort kein Bürgerkrieg mehr herrscht und sie dort nicht mehr verfolgt werden – die Erfahrung lehrt, dass viele in Deutschland bleiben werden." (dts)



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