Öffentlich-Rechtliche „nicht mehr zeitgemäß“: AfD-Politiker Herdt fordert Änderung der Rundfunkgesetzgebung

"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß", erklärt Waldemar Herdt (AfD) und schlägt eine grundlegende Reform der öffentlich-rechtlichen Sender vor.
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Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF, ARTE und Deutschlandfunk beanspruchen im aktuellen Bericht an die KEF 753 Millionen Euro mehr, als sie in den nächsten drei Jahren benötigen.Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Epoch Times15. Dezember 2017

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beanspruchen 753 Millionen Euro mehr, als sie in den nächsten drei Jahren benötigen. Dies geht aus dem Entwurf des 21. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor.

Waldemar Herdt (AfD) fordert als ersten Zwischenschritt daher eine Senkung des Rundfunkbeitrages. Notwendig wäre jedoch seiner Meinung nach eine grundlegende Reform des Rundfunks. Denn:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß.“

So benötige man im Zeitalter des Internets und der Frequenzvielfalt einen nichtkommerziellen Rundfunk, der sich auf seine Kernaufgaben Kultur, Bildung und tiefschürfende Information konzentriere.

Dies ließe sich durch eine Änderung der Rundfunkgesetzgebung erreichen, die auf Länderebene bestimmt wird. Der bisherige „Grundversorgungsauftrag“, den die öffentlich-rechtlichen Sender haben, könnte auf die Landesmedienanstalten übertragen werden. Und diese hätten durch Vergabe von Lizenzen an nichtkommerzielle und werbefinanzierte Sender die Grundversorgung mit Unterhaltung, Bildung und Informationen sicherzustellen.

Damit könnte es auch zu einer Arbeitsteilung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Anbietern kommen – unter dem „Dach“ der Landesmedienanstalten.

Nichtkommerzielle Anbieter könnten sich so auf jene Inhalte beschränken, die werbefinanzierte Sender nicht leisten können oder wollen.“

Die Gebührenkommission KEF moniert im Bericht, dass der Beitrag ab 2021 auf über 19 Euro (von jetzt 17,50 Euro) pro Monat steigen würde, wenn sich an den derzeitigen Strukturen nichts ändert.

Der Entwurf des 21. Berichts der Kommission bezieht sich auf ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE. Alle zwei Jahre melden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf an, danach erfolgt eine fachliche Überprüfung und die Ermittlung des Finanzbedarfs durch die KEF. Danach wird der Rundfunkbeitrag auf Grundlage des KEF-Vorschlags durch den Gesetzgeber festgesetzt.

Erst im 22. Bericht gibt es Aussagen darüber, wie mit dem Rundfunkbeitrag weiter umgegangen wird.  (ks)

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