Wegen AfD-Klage: Karlsruhe prüft Äußerungsfreiheit von Regierungsmitgliedern im Meinungskampf

Das Bundesverfassungsgericht prüft, innerhalb welcher Grenzen sich Regierungsmitglieder wie etwa Minister über politische Gegner öffentlich äußern dürfen - die AfD hatte eine Klage eingereicht.
Titelbild
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.Foto: Getty Images
Epoch Times24. Mai 2017

Auf eine Klage der AfD hin prüft das Bundesverfassungsgericht, innerhalb welcher Grenzen sich Regierungsmitglieder wie etwa Minister über politische Gegner öffentlich äußern dürfen.

Anlass der am Mittwochvormittag begonnenen mündlichen Verhandlung ist eine Presseerklärung von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die auf der Homepage ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufrief. Sie verstieß damit nach Ansicht der klagenden Partei gegen ihre Neutralitätspflicht.

Karlsruhe verfügte in einer Eilentscheidung die Löschung des Aufrufs. Nun wird im Hauptsacheverfahren grundsätzlich entschieden, inwieweit Regierungsmitglieder die mit ihrem Amt verbundenen Mittel und Möglichkeiten im politischen Meinungskampf nutzen dürfen.

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (afp)



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