Werberat beklagt „weit überzogene Protestkultur“ beim Thema Sexismus

Der Deutsche Werberat hat eine "zum Teil weit überzogene Protestkultur" gegen vermeintlich sexistische oder geschlechterdiskriminierende Werbung beklagt. Von den 150 dazu eingegangenen Meldungen hätten sich Zweidrittel als gegenstandslos erwiesen.
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PlakatwerbungFoto: TIMOTHY A. CLARY/Symbolbild/AFP/Getty Images
Epoch Times15. August 2017

Der Deutsche Werberat hat eine „zum Teil weit überzogene Protestkultur“ gegen vermeintlich sexistische oder geschlechterdiskriminierende Werbung beklagt.

Im ersten Halbjahr 2017 habe sich der Trend zu überzogenen Beschwerden in diesem Bereich weiter fortgesetzt, teilte das Kontrollgremium der Branche am Dienstag bei der Vorlage seiner Halbjahresbilanz in Berlin mit. Von den 150 dazu eingegangenen Meldungen hätten sich Zweidrittel als gegenstandslos erwiesen.

„Verfestigt hat sich hierbei der Trend der vergangenen Jahre, wonach dem Werberat zu diesem Thema besonders viele überzogene Beschwerden erreichen und die Beschwerdeführer nur ihre eigenen Maßstäbe gelten lassen wollen“, erklärte dieser. Bei 67 Prozent dieser Beschwerdefälle hätten keinerlei Verstöße gegen die „weithin anerkannten Verhaltensregeln des Werberats“ vorgelegen.

Es entstehe der Eindruck, dass derzeit vor allem Internetwerbung „organisiert unter Beobachtung gestellt“ werde, um insbesondere in der Rubrik geschlechterdiskriminierende Werbung Verfahren beim Werberat anzustrengen, teilte dessen Sprecherin Julia Busse mit.

Im ersten Halbjahr stieg die Zahl der vom Werberat entschiedenen Beschwerden über Internetwerbung verglichen mit den ersten sechs Monaten 2016 demnach um 54 Prozent auf 57. 32 Prozent hielt das Gremium nach einer Überprüfung für tatsächlich für kritikwürdig.

Insgesamt entschied der Werberat im ersten Halbjahr 2017 über 241 Werbemaßnahmen, die von Bürgern kritisiert wurden (erstes Halbjahr 2016: 223). Bei etwa einem Viertel der Beschwerden (66) stimmte das Gremium zu und intervenierte bei den Unternehmen.

In fast allen Fällen folgten diese dem Einspruch. In fünf Fällen machte der Werberat mit einer Rüge öffentlich auf die „mangelnde Einsicht“ der betroffenen Firmen aufmerksam. Dieser ist ein von Branchenverbänden getragenes Kontrollgremium, das Grundregeln gegen unlautere und herabwürdigende Werbung durchsetzen will. (afp)



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