Werbung für Schwangerschaftsabbrüche? – Rot-Rot-Grün legt Gesetzentwurf vor

Während deutsche Politiker über eine katastrophale Geburtenrate jammern, die es erforderlich mache, einen demografischen Ausgleich zu schaffen, wollen SPD, Linke und Grüne einen Paragrafen aus dem Gesetzbuch streichen, durch den Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bisher verboten war.
Titelbild
Ultraschall bei einer Schwangeren.Foto: GENT SHKULLAKU/AFP/Getty Images)
Epoch Times30. November 2017

Die Geburtenziffer liegt in Deutschland trotz eines Anstiegs mit 1,5 Kindern je Frau weiterhin unter dem Durchschnitt der Europäischen Union.

Trotzdem wollen Linke, SPD und Grüne jetzt, dass der Straftatbestand der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ abgeschafft wird. Die Fraktion „Die Linke“ hat dafür als erste einen Gesetzentwurf (19/93) vorgelegt.

Nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer „des Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs öffentlich „anbietet“, „ankündigt“ oder „anpreist“.

Aufgrund dieses Paragrafen ist jüngst eine Ärztin in Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Ansicht der Fraktion besteht seit der Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Jahr 1976 „die widersprüchliche Rechtslage, dass Ärztinnen und Ärzte zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch diese Leistung nicht öffentlich anbieten dürfen“.

„Ein Stück Absurdistan“

Die Linken hatten ihren Gesetzentwurf offenbar schon vor dem Prozess gegen Hänel am 24. November vorgelegt. Das geht aus einem Bericht der „taz“ hervor. Inzwischen sei sie aber in Kontakt mit SPD und Grüne, um einen interfraktionellen Antrag auszuhandeln. Demnach liegen inzwischen drei Gesetzentwürfe vor oder sind in Arbeit.

„Das Urteil des Amtsgerichts Gießen ist in meinen Augen eine sehr harte Entscheidung“, sagt Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion der taz. „Vor allem aber zeigt es: Es gibt gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Paragrafen 219 a.“ Deswegen habe die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf formuliert, der die ersatzlose Streichung des Paragrafen fordert. Er soll noch vor der Weihnachtspause in der Fraktion beschlossen werden.

Auch die Grünen arbeiten laut taz an einem Gesetzentwurf. „Es kann nicht sein, dass wir Regeln schaffen, nach denen Schwangerschaftsabbrüche straf­frei sind – und dann dürfen Ärztinnen und Ärzte, die die ­Eingriffe vornehmen, nicht darüber informieren“, sagt Renate Künast. Paragraf 219a sei schlicht und einfach falsch und müsse weg, so die Politikerin. Die derzeitige Situation sei „geradezu ein Stück aus Absurdistan“.

Sollten SPD, Grüne und Linke in der Lage sein, die FDP ins Boot zu holen, so gäbe es rein rechnerisch eine Mehrheit im Bundestag gegen Paragraf 219 a, so taz weiter. Gemeinsam könnten sie auf 369 von 709 Stimmen kommen. Die Union stünde dann vor der Entscheidung, sich anzuschließen, oder gemeinsam mit der AfD dagegen zu stimmen.

Normale Dienstleistung?

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) begrüßt das Urteil, mit dem das Amtsgerichts Gießen am vergangenen Freitag die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt hat. Das berichtet „Die Tagespost“.

Alexandra Linder, Vorsitzende des Verbandes, erklärt: „Für etwas zu werben, bedeutet in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es sich um etwas Gutes, Akzeptables, Normales handelt, und für die Werbenden, dass sie damit Geld verdienen wollen.“ Das geltende Werbeverbot für vorgeburtliche Kindstötungen (§ 219a Strafgesetzbuch) mache dagegen „deutlich, dass Abtreibungen eben keine als normal anzusehenden, kommerzialisierbaren, gesundheitlichen Dienstleistungen sind.“

(mcd)

Siehe auch:

„Babys für alle“: Wissenschaft will Schwangerschaft für Männer ermöglichen

Leihmutterschaft und die Folgen: Was fühlt ein Kind mit bis zu fünf (!) Eltern?

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion