Zur Anfrage der AfD-Fraktion auf deutsches Kindergeld für im Ausland lebende Kinder

"Zu den Zahlbeträgen für im Ausland lebende Kinder liegen der Bundesregierung keine Angaben vor", erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Epoch Times20. Februar 2018

Die deutsche Bundesregierung weiß nicht, wie hoch die Zahlungen von Kindergeld für ausländische EU-Bürger in Deutschland ist, deren Kinder im Ausland leben. Das geht aus einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hervor (Siehe hier: Kleine Anfrage).

Zu den Zahlbeträgen für im Ausland lebende Kinder liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.“

Der AfD-Bundestagsabgeordenter René Springer, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, der gemeinsam mit anderen Politikern die Anfrage stellte, erklärt gegenüber der Jungen Freiheit:

Es kann nicht sein, daß ich aus einem Zeitungsartikel mehr darüber erfahre, in welchen EU-Ländern die ausländischen Kinder wohnen, die deutsches Kindergeld bekommen, als aus der Antwort der Bundesregierung“.

Er war einer der Initiatoren für eine Kleine Anfrage der AfD an die Bundesregierung. Über die Anfrage wollte man erfahren, wie viel Kindergeld Deutschland 2017 an im EU-Ausland lebende Kinder zahlte, aufgeschlüsselt nach den einzelnen EU-Staaten.

Die Bundesregierung antwortete weiter:

Es ist nicht bekannt, in welchem konkreten Mitgliedstaat der EU die Kinder ihren Wohnsitz haben. Eine Auswertung der Zahlbeträge nach einzelnen Ländern innerhalb der EU ist daher nicht möglich.“

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, deren Familienkassen für die Kindergeldanträge zuständig seien, wiesen lediglich Zahlungen aus, die auf ausländische Konten erfolgten – ohne Differenzierung nach einzelnen Ländern. Der Wohnsitz werde wie folgt ausgewiesen:

Deutschland, restliche europäische Union, restlicher europäischer Wirtschaftsraum, Türkei, ehemaliges Jugoslawien und ‘übrige Staaten’ (…) Darin enthalten sind auch Kindergeldzahlungen an deutsche Kindergeldberechtigte mit einem Konto im Ausland.“

Kindergeld für rund 200.000 im Ausland lebende Kinder

Auf die kleine Anfrage der AfD-Fraktion ist jetzt von der Bundesregierung zu erfahren, dass laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2017 für „im EU-Ausland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum 179.567 lebende Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und für 31.321 Kinder Kindergeld nach Bundeskindergeldgesetz“ gezahlt worden sei.

René Springer will sich damit allerdings nicht zufrieden geben. „Die Antwort der Bundesregierung zu den Kindergeldzahlungen an Ausländer ist völlig unzureichend und wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet“, kritisierte er gegenüber der Jungen Freiheit.

2016 bezogen Polen, Rumänien, Kroatien und Tschechien am meisten Kindergeld

Die Antwort macht nachdenklich, denn 2016 gab es diese Zahlen durchaus. Auch über die Nationalität der Empfänger gab es Erkenntnisse. „Am häufigsten bezogen Polen, Rumänen, Kroaten und Tschechen Kindergeld aus Deutschland“, schrieb damals u.a. die FAZ unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Sigmar Gabriel schlug im Dezember 2016 vor, das Kindergeld für Kinder, die im Ausland leben zu kürzen. „Wenn ein Kind nicht bei uns lebt, sondern in seinem Heimatland, dann sollte auch das Kindergeld auf dem Niveau des Heimatlandes ausgezahlt werden“, begründete Gabriel seinen Vorstoß.

2016 überwies die Bundesagentur für Arbeit jährlich von den 32 Milliarden Euro Kindergeld 5,9 Milliarden ins Ausland und davon wiederum 470 Millionen Euro in EU-Mitgliedstaaten. (er)

Mehr dazu:

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