Ab Oktober: Schweiz schiebt ausländische Straftäter rigoroser ab

Ab Samstag werden in der Schweiz straffällig gewordene Ausländer schneller abgeschoben. Grund sind Gesetzesänderungen, wonach bei Delikten, die mindestens ein Jahr Haftstrafe fordern (wie Mord und Vergewaltigung), dem Täter die Ausweisung droht. In Härtefällen kann dagegen entschieden werden. Die Ausweisung ist befristet.
Titelbild
Menschen gehen am Plakat zu einem Volksentscheid der SVP am Züricher Flughafen vorbei.Foto: FABRICE COFFRINI/AFP/Getty Images
Von 30. September 2016

Bereits 2010 wurde in einem Referendum in der Schweiz für eine Abschiebung krimineller Ausländer entschieden. 52,9 Prozent der Schweizer stimmten dafür. Lange wurde um die Konkrete Umsetzung gerungen, doch ab dem 1. Oktober tritt nun ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Initiiert wurde der Volksentscheid damals von der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), berichtet die „Kronen-Zeitung“.

Die Schwere des Delikts ist entscheidend

Nach wie vor müssen Fahrraddiebe und Schwarzfahrer nicht befürchten aus der Schweiz verbannt zu werden. Erst bei schweren Straftaten, die mindestens ein Jahr Haft nach sich ziehen, haben Gerichte kaum noch Entscheidungsspielraum. Nur in besonderen Härtefällen sind Ausnahmen möglich.

Bei Verbrechen wie Mord und Totschlag, sowie Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel droht die Ausweisung. Auch schwere Vermögensdelikte wie Betrug in der Sozialhilfe – etwa bei unrechtmäßigem Bezug von Leistungen – oder bei Steuerbetrug führen zu einer Ausweisung. Auch bei Vermögensdelikten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr wird der Täter ausgewiesen.

Ausgewiesene dürfen mindestens fünf Jahre nicht zurück in die Schweiz, höchstens jedoch 15 Jahre. Tritt ein Wiederholungsfall auf kann die Ausweisung auf 20 Jahre ausgedehnt werden. Nur bei besonders schweren Verbrechen kann die Ausweisung auch lebenslang verhängt werden.

Eigentlich wollte die SVP einen Ausweisungsautomatismus durchsetzen, wogegen aber 58,9 Prozent der Schweizer bei einer weiteren Volksinitiative der Partei stimmten. Die SVP wollte mit der ursprünglichen Initiative eigentlich ein Gesetz ohne Ausnahmen.

Welche Ausnahme-Regeln gelten?

Hat ein Ausländer eine “enge Beziehung mit der Schweiz”, sind Ausnahmen zulässig. Allerdings muss eine Strafe von unter zwölf Monaten beantragt worden sein. Zudem können Gerichte bei sogenannten Secondos – in der Schweiz geborene Ausländer, die den größten Teil ihres Lebens dort verbracht haben – von der Ausweisung absehen.

Für in der Schweiz anerkannte Flüchtlinge greift unabhängig davon das Asylgesetz. Sollte dessen Leben – zum Beispiel wegen seiner Rasse, Religion oder politischen Anschauungen – bedroht sein, muss die Ausweisung aufgeschoben werden. Später müssen die Behörden dann regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen für den Aufschub noch gegeben sind. Dies entspricht internationalem Recht.



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