Britisches Unterhaus verabschiedet EU-Austrittsgesetz

Wochenlange Debatten, Hunderte von Änderungsanträgen: Das Unterhaus in London hat das EU-Austrittsgesetz letztendlich durchgewunken. Doch ihr Ziel hat Premierministerin Theresa May damit noch nicht erreicht.
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BrexitFoto: Delpixart/iStock
Epoch Times18. Januar 2018

Zitterparty für die Regierung in London: Nach der Verabschiedung im britischen Unterhaus muss das umstrittene EU-Austrittsgesetz noch weitere hohe Hürden im Parlament überwinden.

Denn das Gesetz kommt jetzt in das mehrheitlich EU-freundliche Oberhaus – Änderungsanträge der Lords sind wahrscheinlich.

Schon im Unterhaus waren in den vergangenen Wochen Hunderte von Änderungsanträgen eingebracht worden. Dennoch wurde das Gesetz am Mittwochabend erwartungsgemäß mit 324 zu 295 Stimmen verabschiedet.

Er sei froh, dass es erfolgreich diese Stufe im Parlament erreicht habe, teilte Brexit-Minister David Davis nach der Abstimmung in London mit. Für Brexit-Sprecher Keir Starmer von der oppositionellen Labour-Partei ist das Gesetz jedoch „für den Zweck nicht geeignet“.

Mit dem EU-Austrittsgesetz soll die Geltung von EU-Recht in Großbritannien beendet werden, zum Beispiel beim Verbraucherschutz und den Arbeitnehmerrechten. Gleichzeitig sollen sämtliche EU-Vorschriften in nationales Recht übertragen werden, damit beim Austritt aus der Europäischen Union kein Chaos entsteht.

Premierministerin Theresa May regiert seit einer schiefgelaufenen Neuwahl nur mit einer hauchdünner Mehrheit von sieben Mandaten. Ihre Regierung wird von der erzkonservativen, nordirischen DUP gestützt.

Erst kürzlich musste May einen Kompromiss beim Austrittsdatum hinnehmen. Sie wollte den 29. März 2019 im EU-Austrittsgesetz festschreiben lassen; Tory-Rebellen lehnten das ab. Sie befürchteten, dass das Datum eventuell nicht einzuhalten ist. Die Lösung: Das Datum wird zwar im Gesetz verankert, aber kann im Notfall geändert werden.

Brüssel bot London nach dem Brexit eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 an. In diesem Zeitraum sollen für Großbritannien alle Rechte und Pflichten des Binnenmarktes und der Zollunion gelten. Brüssel schloss ein Mitspracherecht in europäischen Institutionen aus. Auch dürfe das Vereinigte Königreich in dieser Phase keine eigenen Handelsverträge abschließen, hieß es.

In der Regel wählen die Briten alle fünf Jahre ihre Abgeordneten im Unterhaus (House of Commons), die meisten Mitglieder des Oberhauses (House of Lords) werden dagegen auf Lebenszeit ernannt. Üblicherweise müssen Entscheidungen des einen Hauses im anderen bestätigt werden. (dpa)



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