Die Europäische Bürgerinitiative – Direkte Demokratie in der EU

EU-Volksbegehren sind seit April 2012 möglich. Starten müssen eine solche Initiative mindestens sieben wahlberechtigte EU-Bürger mit Wohnsitz in sieben verschiedenen EU-Ländern. Mit Europäischen Bürgerinitiativen (EBI) kann die EU-Kommission zum Handeln aufgefordert werden.
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EU-Parlament in Straßburg, Frankreich.Foto: Christopher Furlong/Getty Images
Epoch Times8. Februar 2017

Mit Europäischen Bürgerinitiativen (EBI) können Bürger die EU-Kommission zum Handeln auffordern. Die EU-Volksbegehren sind vergleichbar mit Verfahren direkter Demokratie wie Bürger- oder Volksbegehren in Deutschland.

Damit eine EU-Bürgerinitiative erfolgreich ist, müssen mindestens eine Million Bürger aus sieben Ländern das Vorhaben unterstützen. Dabei gilt für jedes Land eine Mindestzahl. In Deutschland sind es 72.000 Unterzeichner, in den kleinsten EU-Ländern wie Luxemburg und Malta je 4500 Unterschriften.

EU-Volksbegehren sind seit April 2012 möglich. Starten müssen eine solche Initiative mindestens sieben wahlberechtigte EU-Bürger mit Wohnsitz in sieben verschiedenen EU-Ländern. Die anschließende Unterschriftensammlung läuft maximal zwölf Monate – über das Internet oder auf Papier. Unterzeichnen kann jeder, der das Wahlrecht für EU-Parlamentswahlen besitzt.

Kommen im gesetzten Zeitrahmen genügend Unterschriften zusammen, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten auf die Initiative reagieren. Eine formelle und begründete Antwort ist Pflicht, ein Gesetzgebungsverfahren muss die Kommission aber nicht zwingend einleiten. (afp)



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