EU-Kommission sieht „keinerlei konkrete“ Zugeständnisse Polens im Justizstreit

Die EU-Kommission sieht keine Bereitschaft Polens, im Streit um die Justizreform einzulenken: In einer Antwort Warschaus auf Empfehlungen aus Brüssel würden "keinerlei konkrete Maßnahmen" angekündigt, um die Bedenken der EU auszuräumen, sagt der Vizekommissionspräsident.
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EU-Flaggen.Foto: Carl Court/Getty Images
Epoch Times31. August 2017

Die EU-Kommission sieht keine Bereitschaft der Regierung in Polen, im Streit um die Justizreform einzulenken.

In einer Antwort Warschaus auf Empfehlungen aus Brüssel würden „keinerlei konkrete Maßnahmen“ angekündigt, um die Bedenken der EU auszuräumen, sagte Vizekommissionspräsident Frans Timmermans am Donnerstag in Europaparlament. Die Kommission werde nun ihr weiteres Vorgehen in dem Verfahren abstimmen, in dem Warschau Sanktionen bis zum Stimmrechtsentzug auf EU-Ebene drohen.

Die Kommission liegt seit Anfang 2016 mit Warschau im Clinch. Damals leitete Brüssel erstmals in der EU-Geschichte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ein, als Warschau aus Sicht der Kommission die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts beschnitt. Alle Versuche, darauf im Dialog oder mit Empfehlungen zum Ziel zu kommen, scheiterten.

Ende Juli folge ein Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Gesetzes, das die Befugnisse des Justizministers bei der Besetzung von Richterposten ausweitet. Gleichzeitig drohte Brüssel mit der sofortigen Einleitung eines Verfahrens zum Stimmrechtsentzug nach Artikel 7 EU-Vertrag, wenn die Regierung Richter des Obersten Gerichtshofs in den Ruhestand zwinge.

Die Kommission schickte damals erneut einen Forderungskatalog nach Warschau. Die polnische Regierung hatte darauf am Montag geantwortet und die Einwände zurückgewiesen. Timmermans sagte am Donnerstag im Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten, die Kommission analysiere die Antwort aus Warschau weiter „sorgfältig“. Sie konzentriere sich dabei auf die Begründungen, die Polen für sein Vorgehen angeführt habe.

Wegen der andauernden Prüfung könne er noch nicht sagen, „was der nächste Schritt der Kommission sein“ wird, sagte Timmermans. Zwar sei die Behörde weiter „offen für Dialog“ und wolle eigentlich keine Sanktionen verhängen. Sie sei aber gleichzeitig entschlossen, zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit „alle ihre Instrumente“ als Hüterin der EU-Verträge einzusetzen.

Die Einleitung eines Verfahrens zum Stimmrechtsentzug nach Artikel 7 EU-Vertrag wäre ein bisher einmaliger Schritt in der EU-Geschichte. Die Kommission kann dies veranlassen. Ob es dann tatsächlich zur Beschneidung von Rechten oder einem Stimmrechtsentzug kommt, entscheiden aber die Mitgliedstaaten. Hierzu wäre ein einstimmiger Beschluss der EU-Länder nötig. Der Polen-Verbündete Ungarn hat bereits sein Veto angekündigt. (afp)



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