EU kritisiert Herabsetzung des Rentenalters in Polen als „Diskriminierung“ – Gewerkschafter fordern Ende der Einmischung

"Die Einmischung in die demokratischen Entscheidungen in Polen ist rechtlich unbegründet", heißt es in einem Protestschreiben an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, das am Samstag vor polnischen Demonstranten verlesen wurde.
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Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg.Foto: SEBASTIEN BOZON/AFP/Getty Images
Epoch Times17. September 2017

Vor der Repräsentanz der EU-Kommission in Warschau haben mehr als tausend Vertreter der Gewerkschaft Solidarnosc gegen eine Einmischung Brüssels in Polens Rentenreform demonstriert.

„Die Einmischung in die demokratischen Entscheidungen in Polen ist rechtlich unbegründet“, hieß es in einem Protestschreiben an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, das am Samstag vor den Demonstranten verlesen wurde.

Das polnische Parlament hatte jüngst mit den Stimmen der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das allgemeine Renteneintrittsalter von 67 Jahren auf 65 Jahre bei Männern und 60 Jahre bei Frauen herabgesetzt. Im Zuge ihrer Kritik an der Justizreform in Polen hatte die EU-Kommission bemängelt, diese Rentenreform enthalte angesichts der unterschiedlichen Altersgrenzen für Männer und Frauen „diskriminierende Elemente“.

Solidarnosc-Chef Piotr Duda sagte in Warschau, die Reform entspreche „der Verfassung, den Verträgen und den demokratischen Entscheidungen der Polinnen und Polen“. Es handele sich „nicht um eine Diskriminierung, sondern im Gegenteil um ein Privileg, das den Frauen in Polen zugute kommt“. Die Absenkung des Renteneintrittsalters hatte zu den Versprechen der PiS vor der Parlamentswahl 2015 gehört, die Reform soll im Oktober in Kraft treten. Die Opposition kritisierte diese Strategie als zu kostspielig.

Die EU-Kommission nahm bereits wiederholt Anstoß an der Politik von Polens nationalkonservativer Regierung. Anfang vergangenen Jahres leitete Brüssel gegen Polen erstmals in der EU-Geschichte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ein, nachdem Warschau die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts beschnitten hatte. (afp)



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