EU-Sanktionen gegen russischen Ölkonzern Rosneft sind rechtens

Die vom EU-Rat 2014 erlassenen Strafmaßnahmen seien eine Reaktion auf die Destabilisierung in der Ukraine durch Moskau und sollten Russlands "Kosten" für die Untergrabung der ukrainischen Souveränität erhöhen, heißt es einem am Dienstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
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Europäischer GerichtshofFoto: Thomas Frey/Symbolbild/dpa
Epoch Times28. März 2017

Die von der EU verhängten Sanktionen gegen den russischen Ölkonzern Rosneft und andere halbstaatliche russische Unternehmen sind rechtens.

Die vom EU-Rat 2014 erlassenen Strafmaßnahmen seien eine Reaktion auf die Destabilisierung in der Ukraine durch Moskau und sollten Russlands „Kosten“ für die Untergrabung der ukrainischen Souveränität erhöhen, heißt es einem am Dienstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. (Az. C-72/15)

Geklagt hatte der russische Ölkonzern Rosneft. Er wendete sich in Großbritannien gegen restriktive Maßnahmen, die von der EU wegen der Ukraine-Krise verhängt worden waren. Dabei geht es im Wesentlichen um Beschränkungen technischer Hilfen und von Krediten für die russische Ölindustrie.

Dem Urteil zufolge ist der Beschluss gültig. Zwar können der Wortlaut und die in der Verordnung verwendeten Begriffe erst später durch den Gerichtshof geklärt werden. Dies hindere einen Mitgliedstaat aber nicht daran, Sanktionen zu erlassen.

Die Richter entschieden allerdings, dass der Begriff der verbotenen „Finanzhilfe“ nicht die Abwicklung von Zahlungen durch Banken betreffe. Zahlungsdienste würden von Banken als „Mittler“ geleistet und seien insoweit keine Finanzhilfen. Zudem ziele die Verordnung nicht darauf, Gelder einzufrieren oder Geldtransfers zu beschränken. (afp)



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