Europarat gegen Zwangsuntersuchung von Migranten – Im Zweifelsfall Flüchtlinge als Minderjährige behandeln

Der Europarat hat sich gegen die medizinische Zwangsuntersuchung von jungen Migranten ausgesprochen, um deren Alter festzustellen. Die Experten des Europarats warnen, die medizinische Untersuchungen gegen den Willen der Migranten könnten "beängstigend und destabilisierend" sein.
Epoch Times21. September 2017

Der Europarat hat sich gegen die medizinische Zwangsuntersuchung von jungen Migranten ausgesprochen, um deren Alter festzustellen.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht forderte das Ad-hoc-Komitee für Kinderrechte des Europarats, im Zweifelsfalle sollten die Flüchtlinge als Minderjährige behandelt werden. Zahnärztliche und Röntgenuntersuchungen sowie Tests zur „Geschlechtsreife“ müssten „auf ein Minimum reduziert“ werden und dürften nur als letzte Möglichkeit infrage kommen.

Zur Erstellung des Berichts wurden die 47  Mitgliedstaaten des Europarats dazu befragt, wie sie mit jungen Flüchtlingen verfahren, die keine Ausweispapiere vorlegen können. Solange es keinen Beweis dafür gebe, dass ein Flüchtling volljährig sei, müsse das Prinzip gelten, wonach die Minderjährigkeit angenommen werde, heißt es in dem Bericht. Diesem Prinzip folgten aber nach eigenen Angaben nur 26 der 37 Länder, die die Fragen des Komitees beantworteten.

Die Experten des Europarats warnen in dem Bericht, medizinische Untersuchungen gegen den Willen der Migranten könnten „beängstigend und destabilisierend“ sein. Zudem seien die Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen nicht zuverlässig genug, um das Alter festzustellen.

Dem Bericht zufolge werden in 24 Ländern die Handgelenke junger Migranten geröntgt, in 19 Ländern wird das Alter aufgrund der Zähne festgestellt. In sieben Staaten wird die Geschlechtsreife untersucht. Letztere Methode müsse ausgeschlossen werden, weil sie nicht nur ungenau sei, sondern eine „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ darstelle, heißt es in dem Bericht weiter.

Minderjährige Flüchtlinge haben etwa das Recht auf Unterbringung, Familienzusammenführung und eine kindgerechte Behandlung. Außerdem dürfen sie nicht abgeschoben werden. (afp)



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