Europarat: Moskau muss Nawalny-Kandidatur bei Präsidentschaftswahl ermöglichen

Der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny sollte bei der russischen Präsidentschaftswahl im kommenden März kandidieren dürfen, fordert das Ministerkomitee des Europarats. Moskau müsse den Beschluss der Wahlkommission aufheben, nach dem Nawalny wegen seiner Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe bei der Wahl nicht antreten darf, so das Komitee.
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Russischer Oppositioneller Alexej Nawalny am 12. Juni 2017 nach seiner Anhörung vor Gericht. Moskau, Russland.Foto: VASILY MAXIMOV/AFP/Getty Images
Epoch Times22. September 2017

Das Ministerkomitee des Europarats hat Russland aufgefordert, dem Kreml-Kritiker Alexej Nawalny eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im kommenden März zu ermöglichen. Moskau müsse den Beschluss der Wahlkommission aufheben, nach dem Nawalny wegen seiner Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe bei der Wahl nicht antreten darf, erklärte das Komitee am Freitag in Straßburg.

Das auf Botschafterebene tagende Gremium verwies auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Verurteilung des Oppositionellen zu fünf Jahren auf Bewährung wegen angeblicher Unterschlagung von 400.000 Euro im Februar 2016 als „willkürlich“ eingestuft hatte.

Der Oberste Russische Gerichtshof hatte das beanstandete Urteil daraufhin zwar aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Dabei wurde Nawalny, einer der prominentesten Kreml-Gegner, aber zu der gleichen Bewährungsstrafe verurteilt. Daraufhin erklärte die Wahlkommission im Juni eine Kandidatur Nawalnys für unzulässig.

Das Ministerkomitee, dem Vertreter der 47 Europaratsländer angehören, kritisierte die abermalige Verurteilung des Oppositionellen. Das neue Urteil der russischen Justiz habe die vom Straßburger Gerichtshof beanstandeten Mängel nicht beseitigt. Damit müsse Nawalny weiter die Konsequenzen einer „willkürlichen und unfairen“ Gerichtsentscheidung tragen. Moskau müsse nun dringend Maßnahmen ergreifen, um dem ein Ende zu setzen.

Die Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte, ein Organ des Europarats, sind für die 47 Mitgliedsstaaten bindend. Das Ministerkomitee hat den Auftrag, die Umsetzung der Urteile durch die Europaratsländer zu überwachen.

Russland weigert sich jedoch, eine Reihe von Straßburger Urteilen umzusetzen. Dabei stützt es sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 2016, wonach das russische Verfassungsgericht die Urteile internationaler Gerichte für unzulässig erklären darf. (afp)



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