Italienisches Verfassungsgericht billigt Impfpflicht für Kinder – bei Weigerung droht Bußgeld

Ab heute gilt in Italien eine Impfpflicht für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren. Dies entschied das Verfassungsgericht in Rom. Bei Nichtbefolgung droht Bußgeld.
Titelbild
Ein kleines Kind wird geimpft (Symbolbild).Foto: Jeff J Mitchell/Getty Images
Epoch Times22. November 2017

Das Verfassungsgericht in Rom hat eine im Mai von der italienischen Regierung erlassene Impfpflicht gebilligt. Die Richter bestätigten am Mittwoch, dass Kinder im Alter bis zu sechs Jahren ohne Impfung nicht in Krippen, Kindergärten oder Vorschulklassen aufgenommen werden dürfen.

Die Region Venetien hatte das Gesetz als Eingriff in das individuelle Gesundheitsrecht bezeichnet und geklagt. Regionalpräsident Luca Zaia erklärte, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu akzeptieren.

Die Pflicht gilt für insgesamt zehn Impfungen, darunter gegen Diphtherie, Tetanus und Masern. Wenn sie der Pflicht nicht nachkommen, riskieren Eltern von Kindern zwischen sechs und 16 Jahren Geldstrafen zwischen 100 und 500 Euro.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) müssen 95 Prozent der Menschen in einem Land geimpft sein, damit der Impfschutz für die gesamte Bevölkerung gilt. In Italien wird dieser Wert nicht erreicht. Seit Anfang des Jahres gibt es in dem Land einen Wiederanstieg von Masern-Fällen mit mehreren Todesopfern. 88 Prozent der Betroffenen waren nicht geimpft.

Siehe auch: Italien beschließt nach Masern-Ausbruch Impfpflicht – 1.000 Euro Bußgeld bei Weigerung

Eingewanderte Krankheiten stellen Ärzte vor Herausforderungen: Tuberkulose, Krätze und Co.

Der Wiederanstieg von Krankheiten könnte auch mit der Einwanderungswelle zu tun haben. So sehen sich Ärzte in Deutschland seit 2015 mit Krankheiten konfrontiert, die in Deutschland nicht mehr oder noch nie existierten: Skorbut, Paratyphus, Darm und Lungentuberkulose, Lepra, Bandwurminfektion Echinokokkose, Diphtherie, Läuserückfallfieber, Masern, Malaria, Lassa-Fieber, Dengue-Fieber und Krätze. Die Liste ist lang und klingt wie aus einem verstaubten Abenteuerbuch oder längst vergangenen Zeiten.

Dabei haben viele Ärzte in ihrer Ausbildung „vergessene Krankheiten“ wie Läuserückfallfieber nicht mehr kennengelernt, sodass die Diagnose nicht leicht fällt. Kleiderläuse übertragen die Krankheit mit hoher Sterberate, wenn der Betroffene monatelang die Kleidung nicht wechselt, wie es auf dem Treck von Ostafrika nach Europa vorkommt. Erkrankte leiden an Malaria-Symptomen und müssen mit Antibiotika behandelt werden.

Integration in die Gesellschaft – mit hochansteckenden Krankheiten?

Flüchtlinge und Wirtschaftsemigranten, die aus Krisenregionen oder unterentwickelten Ländern kommen, können auch Krankheiten wie infektiöse Lungentuberkulose nach Europa bringen. Die meldepflichtige und hochansteckende Krankheit kann durch ein Röntgenbild der Lunge festgestellt werden. Dennoch tauchen immer wieder Fälle auf, bei denen die bakterielle Lungeninfektion auf Einheimische übertragen wurde. Wie bei dem Fall eines mit Tuberkulose infizierten, abgelehnten Asylbewerbers in Schleswig-Holstein dessen Abschiebung durch Kirchenasyl verhindert wurde und der auf diese Weise Kontakt zu über 50 deutschen Kindergartenkindern hatte. Oder dem Kindergarten-Praktikanten in Aystett, Kreis Augsburg, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, der ebenfalls an TB erkrankt ist.

Das Robert Koch-Institut (RKI), ein Bundesinstitut des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Daten zur Verbreitung von mehr als 50 Infektionskrankheiten in Deutschland in seinem Bericht erfasst und zeichnet ein Bild des Anstiegs bei vielen der meldepflichtigen Krankheiten.

Deutlicher Anstieg von Tuberkulose 2015“

Der RKI-Bericht spricht von einem „deutlichem Anstieg der Tuberkulose im Jahr 2015“. Bei den TB-Fällen fällt auf, das die Verteilung der Infektionen auf die Bundesländer stringent mit der Verteilung von Flüchtlingen und Migranten ist. „Die Inzidenz war – mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern – in allen Bundesländern höher als im Vergleich zum Median der vergangenen 5 Jahre.“ (afp/aw/as)

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