Kinder hätten Missbrauch „zugestimmt“: Britische Behörde verweigert Opfern Entschädigung

Eine britische Behörde verweigerte fast 700 Missbrauchsopfern die Entschädigung. Begründung: Die minderjährigen Opfer hätten dem sexuellen Missbrauch zugestimmt.
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Mädchen (Symbolbild).Foto: Nicolas Armer/dpa
Von 24. August 2017

Eine britische Behörde steht in der Kritik, Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer zu verweigern. Die „Criminal Injuries Compensation Authority“ (CICA) soll dabei eine Gesetzeslücke nutzen, die bei „Einverständnis“ des Opfers eine Kompensation ausschließt, kritisieren Hilfsorganisationen, wie der „Independent“ am Sonntag berichtete.

Die CICA ist eine britische Regierungsbehörde, die seit 2012 Entschädigungen für Verbrechensopfer festlegt. Die Begründung des gegenseitigen Einverständnisses werde immer öfter angewendet, um Entschädigungen zu verweigern, warnen auch die Rechtsanwälte der Opfer. Fast 700 solcher Fälle habe es bereits gegeben.

Keine Entschädigung für 12-Jährige

Der Fall eines 12-jährigen Mädchens sorgte letzte Woche in Großbritannien für Schlagzeilen: Das Mädchen soll von einem 21-Jährigen mit Alkohol betäubt, in einen Wald gelockt und dort sexuell missbraucht worden sein.

Obwohl der Mann die Tat gestand, verweigerte die Behörde eine Entschädigungszahlungen. Das Mädchen solle dem 21-Jährigen „freiwillig“ in den Wald gefolgt sein, begründete die CICA die Entscheidung.

Außerdem sei das Mädchen „glücklich“ aus dem Wald zurückgekommen und hätte kurz vor dem Gerichtsurteil sowieso Geschlechtsverkehr mit einem gleichaltrigen Jungen gehabt, so die Behörde, wie der „Telegraph“ berichtete.

Kinderbeauftragte: „Kein Kind gibt jemals seine ‚Zustimmung'“ – Regierung muss Problem lösen

„Kein Kind gibt jemals seine ‚Zustimmung‘, um missbraucht zu werden, und die verstärkte Verwendung dieser Verteidigungslinie, obwohl noch eher selten, ist besorgniserregend“, sagte Anne Longfield, die Kinderbeauftragte Großbritanniens.

„Ich habe das Justizministerium schon zuvor und jetzt wieder zu diesem Thema kontaktiert. Die Regierung sollte dringend schauen, was getan werden kann, um dieses Problem zu lösen“, so Longfield.

Diese Strategie werde vor allem benutzt, wenn das Opfer in der Zeit des Missbrauchs 16 Jahre alt wird, meint die Anwältin Siobhán Crawford. Ihre Kanzlei hätte zehn solcher Fälle gehabt – und sie kämen seit zwei Jahren immer häufiger vor, weil sich die verschiedenen Behörden, Privatschulen und religiöse Gruppen dieser Gesetzeslücke bewusst werden, heißt es dazu im „Telegraph“.

Katholische Kirche verweigert Entschädigungszahlung

Anfang des Jahres berichtete die Zeitung von zwei solchen Fällen. Im ersten Fall sei ein Kläger offenbar im Alter von 15 Jahren von einem katholischen Priester vergewaltigt worden. Die Anwälte der katholischen Erzdiözese von Southwark meinten hingegen, dass der damals Minderjähriger eine „einvernehmliche Beziehung“ mit dem Priester hatte.

Die Argumentation der Anwälte sei „beleidigend“, meinte der Kläger. „Ich war sowieso unter dem gesetzlichen Alter, in dem Zustimmung möglich ist, die Situation hatte etwas von Grooming [Kontaktaufnahme mit Minderjährigen über das Internet.] Das wurde völlig ignoriert und sorgte dafür, dass ich mich sehr klein fühlte“, erklärte der Mann.

Am Ende zahlte ihm die katholische Kirche doch noch eine Entschädigung: 80.000 Pfund (ca. 87.000 Euro).

Opfer von Missbrauch in der katholischen Kirche protestieren vor dem Petersdom im Vatikan (Symbolbild). Foto: VINCENZO PINTO/AFP/Getty Images

Behörde: Missbrauch von Über-Sechzehnjährigen ist kein Missbrauch

In einem anderen Fall wurde ein Mädchen von ihrem Lehrer missbraucht. Der Missbrauch begann, als sie noch keine 16 Jahre alt war, und ging weiter, als sie älter wurde.

Die zuständige Behörde verweigerte eine Entschädigungszahlung. Die Begründung: Da das Mädchen auch weiterhin Geschlechtsverkehr mit dem Lehrer hatte, nachdem es 16 geworden war, sei alles mit gegenseitigem Einverständnis geschehen und zähle nicht als Missbrauch.

Schließlich bekam die Klägerin aber recht und erhielt eine Entschädigung von 550.000 Pfund (ca. 600.000 Euro).

„Verweigerung von Entschädigungszahlungen ist lächerlich, absurd und moralisch falsch“

„Zu behaupten, dass ein Kind einem sexuellen Missbrauch zugestimmt hätte, um damit Entschädigungszahlungen zu verweigern, ist lächerlich, absurd und moralisch falsch“, meint Mark Castle laut der britischen Zeitung „The Guardian“. Er ist Geschäftsführer der Hilfsorganisation „Victim Support“.

„Grooming ist eine Form der Gehirnwäsche. Die Täter manipulieren die Kinder, so dass es dann wie Zustimmung aussieht. Kein Kind kann Missbrauch zustimmen, deswegen besagt das Strafgesetz richtigerweise, dass es dazu einfach unfähig ist“, betont Martha Spurrier, die Leiterin der Hilfsorganisation „Liberty“.

„Kein Kind kann Missbrauch zustimmen“, meint Martha Spurrier (Symbolbild). Foto: JULIAN STRATENSCHULTE/AFP/Getty Images

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