Missbrauch von Steuergeldern: FPÖ kritisiert 100-Tage-„Blitzschule“ für Migranten als „Wahnsinn“
„Wofür österreichische Schulkinder acht Jahre brauchen, soll hier in einem ‚Blitzkurs‘ Migranten vermittelt werden, die großteils noch nicht einmal Deutsch können?“ Mit diesen Worten kritisierte der Kärntner FPÖ-Chef Gernot Darmann die 100-tägigen „Blitzkurse“ für Flüchtlinge und Migranten, die in Wien und Niederösterreich angeboten werden, berichtet die „Krone-Zeitung“.
Nur Zweidrittel-anwesenheitspflicht
Der Gipfel sei aber, die Kursteilnehmer müssten nicht einmal während der gesamten Kursdauer anwesend sein, sondern nur zwei Drittel der Kurstage. So lauten die Informationen des AMS (Arbeitsmarktservice), das in Österreich die Funktion des deutschen Arbeitsamts erfüllt.
Selbst wenn die Zuwanderer nur 66 Tage Anwesenheitspflicht hätten, müssten sie dort auch nur mit ihrer Unterschrift ihre Anwesenheit bestätigen, kritisiert der Kärntner FPÖ-Parteichef. Er spricht in diesem Zusammenhang von „klassischem Missbrauch von Steuergeld“. Bei all dem schaue die Bundesregierung tatenlos zu – die dieses System erst ermöglicht habe, so Darmann.
3.962 Euro für 66 Unterschriften?
Gleichzeitig fragt der Freiheitliche danach, wie viele Kursteilnehmer tatsächlich zur Prüfung antreten und diese schaffen? Sollte es Kursteilnehmer geben, die gar keine Prüfung absolvieren und ungeniert nur das Geld vom österreichischen Steuerzahler abkassieren?
Eine Pädagogin hatte mit Insiderwissen aus diesem Bereich für Wirbel gesorgt, wie die „Krone-Zeitung“ berichtet. Demnach sei es üblich, dass „viele Kursteilnehmer erst um 11 Uhr auftauchen, auf der Anwesenheitsliste unterschreiben und wieder verschwinden“. Sollte es allgemein gängige Praxis sein, einfach nur zum Unterschreiben zum Kurs zu erscheinen, würde das im Extremfall bedeuten: 66 Unterschriften für fünf Monate Kurs, wofür es 3.692 Euro Netto gibt. „Und wie durch ein Wunder schaffen dann fast alle Teilnehmer die Externistenprüfung“, so die Kritik der Pädagogin.
Bei einer „Externistenprüfung“ findet der Unterricht als Hausunterricht (u. U. mit Hilfe eines Lehrers) oder in einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht statt. Der Schüler legt anschließend Prüfungen in einer staatlichen Schule, an die der Prüfling seitens des Landesschulrates zugewiesen wird, ab, so „Wikipedia“.
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