Der Scheidungsparagraph im EU-Vertrag

Ziel des Scheidungsparagraphen in Artikel 50 des EU-Vertrags ist es, möglichst geordnet auseinander zu gehen. Mit Großbritannien wird das Verfahren nun zum ersten Mal angewendet.
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Die Trennung "von Tisch und Bett" ist längst entschieden, wie es vonstatten gehen kann, wurde auch längst festgelegt.Foto: NIKLAS HALLE'N/AFP/Getty Images
Epoch Times29. März 2017

Die Europäische Union (EU) sah lange keine Trennung von einem Mitgliedstaat vor. Die Möglichkeit zur „Scheidung“ gibt es erst seit 2009 und ist in Artikel 50 EU-Vertrag festgehalten. Ziel ist es, möglichst geordnet auseinander zu gehen. Mit Großbritannien wird das Verfahren nun zum ersten Mal angewendet.

„Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten“, heißt es in Artikel 50. Dazu muss er zunächst die anderen EU-Länder offiziell über die Austrittsabsicht informieren – was London nun getan hat.

Beide Seiten haben danach zwei Jahre, eine gütliche Trennung über eine Art Scheidungsvertrag zu vereinbaren, der die komplizierte Entflechtung der Beziehung regelt: politisch, rechtlich und wirtschaftlich.

Eine solche Übereinkunft müssten nach dem Europaparlament die verbliebenen 27 Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit billigen – dies wären mindestens 20 Länder, die 65 Prozent der Bevölkerung vertreten. Gibt es bis März 2019 keine Einigung, würde die britische Mitgliedschaft automatisch enden. Eine Verlängerung ist notfalls möglich, müsste aber einstimmig erfolgen. (afp)

https://dejure.org/gesetze/EU/50.html

 

 



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