Schwere Sex-Angriffe: Vermutlicher Linzer Täter trotz mehrfacher Vorbestrafung nicht abgeschoben

Sein letztes Vergewaltigungs-Opfer, eine 41-jährige Linzerin, trug schwerste Verletzungen im Gesicht davon. Trotz eines mehrjährigen Einreiseverbots kann der Algerier (35) aktuell nicht aus Österreich abgeschoben werden. Weil er Berufung gegen seinen negativen Asylbescheid eingelegt hat, muss ihn das Land sogar auf Steuerkosten versorgen.
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SymbolfotoFoto: Christopher Furlong / Getty Images
Epoch Times3. Mai 2016

Neben einer Bushaltestelle wurde sein letztes Opfer am Freitagmorgen gefunden. Mit schwersten Gesichtsverletzungen blieb die Linzerin am Ort des Sex-Angriffs zurück, berichtet die "Krone-Zeitung".Zu einer Vergewaltigung war es an der Haltestelle bei der Nibelungenbrücke nur deshalb nicht gekommen, weil sich die 41-Jährige auf das Heftigste wehrte und dem Täter das Nasenbein brach.

Nun hat sich auch ein zweites Opfer gemeldet, eine 58-jährige Linzerin, die den tatverdächtigen Algerier als Täter identifizieren konnte. Auch sie schaffte es, den Täter abzuwehren.

Verhaftung in einem Spital

In einem Spital gelang schließlich die Verhaftung des vermutlichen Sex-Täters. Im Laufe des heutigen Tages soll über eine U-Haft entschieden werden. Auf sein Konto gehen bereits mehrere Diebstähle, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Dennoch konnte die Linzer Staatsanwaltschaft nur eine Verurteilung bestätigen. 

Zwar wurde über den Algerier ein mehrjähriges Einreiseverbot verhängt, dennoch konnte er bislang nicht abgeschoben werden. Ein Asylantrag des Algeriers ist bereits abgelehnt worden, wie außerdem bekannt wurde.

Algerien nimmt Aslysuchende nicht zurück

Erschwerend kommt hinzu, dass Algerien in der Regel geflüchtete Bürgen nicht mehr zurücknimmt – so wird es im Übrigen auch von Marokko praktiziert. "Bei jeder Rückführung muss vorher geprüft werden, was rechtlich und faktisch möglich ist – doch man stößt da immer wieder an Grenzen, wenn die Übernahme von einem Land nicht akzeptiert wird", erklärt dazu Karl Heinz Grundböck vom Innenministerium. 

Es bleibt dem Land Oberösterreich nichts anderes übrig als den wegen der zwei Sex-Überfälle Inhaftierten weiterhin zu versorgen. "Da er Berufung gegen den negativen Asylbescheid eingelegt hat, ist das ein laufendes Verfahren – und damit bleibt er in der Grundversorgung der Länder", erklärt Grundböck das Gesetz. (dk)



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