Verfahren um Abholzungen im Bialowieza-Urwald – Warschau: EuGH will „Polen demütigen“

Der EuGH sei im Streit um die Abholzungen im Bialowieza-Urwald nur darauf aus, "Polen zu demütigen", warf die polnische Regierung dem Gerichtshof vor. Deswegen habe der Vizepräsident des Gerichts, Antonio Tizzano, "die Rolle des Anklägers" übernommen und den Klägern von der EU die Vorwürfe vorformuliert.
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Demonstranten protestieren am 13. August 2017 gegen die Abholzungen im Bialowieza-Urwald, Polen.Foto: JANEK SKARZYNSKI/AFP/Getty Images
Epoch Times13. September 2017

Die polnische Regierung hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Streit um die Abholzungen im Bialowieza-Urwald Einseitigkeit gegen Polen vorgeworfen.

Bei einer Anhörung Anfang der Woche habe der Vizepräsident des Gerichts, Antonio Tizzano, „die Rolle des Anklägers“ übernommen und den Klägern von der EU die Vorwürfe vorformuliert, kritisierte das Umweltministerium in Warschau am Mittwoch.

Laut polnischen Medienberichten war die EU-Vertreterin bei der Anhörung schlecht vorbereitet, Tizzano habe ihr daraufhin Verfahrensvorschläge gemacht. Das „Hauptziel“ der gegen Warschau angestrengten Verfahren bestehe darin, „Polen zu demütigen“, erklärte das Ministerium.

Polen: Holzeinschlag zur Bekämpfung von Schädlingen notwendig

Die EU-Kommission hatte Mitte Juli beim EuGH eine einstweilige Verfügung beantragt, weil Polen mit Holzeinschlag in dem geschützten Gebiet begonnen habe. Die polnische Regierung rechtfertigt den Holzeinschlag mit der Bekämpfung von Schädlingen und stellt ihn als „notwendig für die öffentliche Sicherheit“ dar. Das wird von zahlreichen Wissenschaftlern und Umweltorganisationen bestritten.

Ein Holzfäller fällt eine Fichte im Bialowieza-Urwald, die von Holzwürmern angegriffen wird. Foto: WOJTEK RADWANSKI/AFP/Getty Images

Holzwürmer und Holzwum-Larven in der Rinde eines Baumes im Bialowieza-Urwald. Foto: WOJTEK RADWANSKI/AFP/Getty Images

Der Wald von Bialowieza erstreckt sich über 150.000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland. Ein Teil des Waldes ist Schutzgebiet und zählt zum Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Die Entscheidung des EuGH über den Antrag auf eine einstweilige Verfügung wird Anfang Oktober erwartet.

Menschen demonstrieren am 4. Juli 2017 in Krakau gegen die Abholzung im Bialowieza-Urwald. Foto: JANEK SKARZYNSKI/AFP/Getty Images

(afp)



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