Wegen Hasskommentaren: Anwalt will Straches Facebook-Seite sperren und fordert U-Haft-Drohung

Wegen Hasspostings auf der Facebook-Webseite des FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache drohen ihm und mehreren Internet-Usern nun Strafverfahren. Ein Rechtsanwalt hat einen entsprechenden Antrag gestellt, der der Wiener Staatsanwaltschaft vorliegt.
Titelbild
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.Foto: ALEXANDER KLEIN/AFP/Getty Images
Von 28. Oktober 2016

Gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache könnte es zu einem Strafverfahren kommen. Rechtsanwalt Georg Zanger hat gegen ihn und mehrere Internet-User, die Kommentare auf seiner Webseite hinterlassen haben, ein Strafverfahren beantragt, wie die „Krone-Zeitung“ berichtet.

Zanger ist überzeugt, Strache habe gegen Paragraf 283 StGB (Verhetzung) verstoßen. Demnach habe Strache gegen Flüchtlinge gerichtete Postings zu einem seiner Kommentare „über längere Zeit“ nicht löschen lassen. Der Anwalt möchte die Facebook-Webseite von dem Politiker nun sperren lassen. Die Wiener Staatsanwaltschaft prüft den Fall.

Zwar wurden die Kommentare nicht von Strache selbst verfasst, aber nach Absatz 4 des Paragrafen 283 StGB ist auch jener mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu verurteilen, der verhetzendes Material „in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht“.

Die Kommentare wurden verfasst, nach dem Strache einen Artikel der „Krone-Zeitung“ auf seiner Facebook-Webseite mit dem Kommentar: „Fassungslos“ postete.

Untersuchungshaft gefordert

Die Schließung der Facebook-Seite des FPÖ-Chefs solle unter „Androhung der Untersuchungshaft wegen akuter Wiederholungsgefahr“ geschehen, so die Forderung Zangers. Der Antrag bezieht sich neben dem Freiheitlichen auch auf die anderen – auszuforschenden – Verfasser der Hasspostings.

Ein offenbar verärgerter Strache schrieb darauf auf Facebook: „Es geht manchen offensichtlich darum, mich zu kriminalisieren, gegen meine Person gezielt zu hetzen und die Meinungs- und Pressefreiheit auf meiner Facebook-Seite verbieten zu wollen“.

Bereits in der Vergangenheit war der FPÖ-Chef wegen Facebook-Postings in die Kritik geraten. So hatte er am Nationalfeiertag mit einem Bild vor dem Parlament und der Österreich-Fahne für Wirbel gesorgt, weil er dem Posting eine Strophe der Hymne der ersten Republik und des Städterates beigefügt hatte. Das Lied stammt vom Dichter Ottokar Kernstock, den Verfasser des „Hakenkreuzlieds“, das von den Nationalsozialisten zu Propagandazwecken eingesetzt wurde.



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