Spanien rechtfertigt mögliche Zwangsmaßnahmen gegen Katalonien mit deutschem Grundgesetz

Die spanische Regierung versucht nun, mögliche Zwangsmaßnahmen gegen die Regionalregierung von Katalonien mit dem deutschen Grundgesetz zu rechtfertigen.
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Flagge von SpanienFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times19. Oktober 2017

Die spanische Regierung hat während des EU-Gipfels versucht, mögliche Zwangsmaßnahmen gegen die Regionalregierung von Katalonien mit dem deutschen Grundgesetz zu rechtfertigen.

Der entsprechende Artikel 155 der spanischen Verfassung orientiere sich „klar an dem als Bundeszwang bekannten Konzept“ in Artikel 37 Grundgesetz, hieß es von Seiten spanischer Diplomaten am Donnerstag in Brüssel. Die Formulierungen in beiden Verfassungen seien „fast Wort für Wort identisch“.

Ein weiteres Beispiel für „ähnliche“ Bestimmungen sei Artikel 173.1 der Schweizer Verfassung, hieß es weiter. Und in föderalen Systemen etwa in Österreich, Italien oder Portugal könnten „schwere Verstöße gegen die Loyalität gegenüber dem Bund sogar zur Auflösung der Institutionen besagter Einheiten“ führen.

In Deutschland wurde der Bundeszwang bisher nie angewendet. In Artikel 37 heißt es: „Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.“

Die Bundesregierung erhält dann ein Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden. (afp)



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