Abgeordnete in Burundi stimmen für Rückzug aus Strafgerichtshof

Das Unterhaus in Burundi hat am Mittwoch mit großer Mehrheit für den Rückzug des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof gestimmt, nachdem das Tribunal Ermittlungen zu Gewalttaten in dem ostafrikanischen Krisenstaat eingeleitet hatte.
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Soldaten der Armee von Burundi unweit der Hauptstadt Bujumbura.Foto: Will Swanson/Archiv/dpa
Epoch Times12. Oktober 2016

Das Unterhaus in Burundi hat am Mittwoch mit großer Mehrheit für den Rückzug des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gestimmt, nachdem das Tribunal Ermittlungen zu Gewalttaten in dem ostafrikanischen Krisenstaat eingeleitet hatte. „Der IStGH ist ein Werkzeug, das benutzt wird, um einen Machtwechsel zu erreichen“, sagte der Abgeordnete Aloys Ntakirutimana von der Regierungspartei CNDD-FDD. Das Land befindet sich seit April 2015 in einer politischen Krise.

Damals hatte Präsident Pierre Nkurunziza trotz Protesten der Opposition angekündigt, erneut zur Präsidentenwahl anzutreten.

Dies führte zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen seinen Gefolgsleuten und den Anhängern der Opposition. Letztlich setzte sich Nkurunziza durch und gewann bei der Präsidentenwahl erneut die Mehrheit. Bei den Ausschreitungen und der Verfolgung der Opposition wurden mehr als 1000 Menschen getötet.

Die IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda leitete im April Vorermittlungen zu Berichten über Morde, Folter, Vergewaltigung und anderen Formen der sexuellen Gewalt ein. Ergeben sich dabei genug Anhaltspunkte für Verbrechen, kann das Tribunal offizielle Ermittlungen einleiten, die zur Anklage gegen die Verantwortlichen der Gewalt führen könnten. In Burundi stößt das Vorgehen des Tribunals seit Monaten auf scharfe Kritik.

94 von 110 Abgeordneten stimmten für den Rückzug

Im Unterhaus stimmten 94 Abgeordnete für den Rückzug aus dem Strafgerichtshof, zwei dagegen und 14 enthielten sich. Nun muss noch der Senat abstimmen, in dem die Regierungspartei ebenfalls eine Mehrheit hat, bevor das Gesetz zur Unterzeichnung an Präsident Nkurunziza geht.

Gemäß den Statuten des IStGH wird der Rückzug wirksam ein Jahr nachdem das Land den UN-Generalsekretär darüber informiert hat. (afp)



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