Gesetzesvorschlag geplant: Brüssel will Visumfreiheit für Türkei vorschlagen

Dieser Schritt soll aber weiterhin an die Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingspakts und die Erfüllung von 72 EU-Bedingungen durch die Türkei geknüpft sein.
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Türkischer Pass in der Visastelle des deutschen Generalkonsulats in Istanbul: Müssen türkische Bürger weiterhin ein Visum für die Einreise in EU-Staaten vorlegen?Foto: Soeren Stache/Illustration/dpa
Epoch Times4. Mai 2016
Die EU-Kommission will der Türkei den Weg zur Visumfreiheit ebnen. Heute soll die Brüsseler Behörde einen Gesetzesvorschlag dazu präsentieren.

Wenn alles gut geht, geben die EU-Staaten und das Europaparlament bis Ende Juni grünes Licht zur visumfreien Einreise türkischer Bürger für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen. Dies ist eine Kernforderung Ankaras im Gegenzug für die Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise.

Dieser Schritt soll aber weiterhin an die Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingspakts und die Erfüllung von 72 EU-Bedingungen durch die Türkei geknüpft sein. Davon hat das Land nach Brüsseler Angaben vom Dienstag bisher weniger als zehn Punkte nicht umgesetzt. Fraglich ist unter anderem, ob Ankara rechtzeitig biometrische Pässe einführen kann, die EU-Standards entsprechen. Wie weit die Türkei mit der Umsetzung insgesamt ist, will die EU-Kommission am Mittwoch in einem neuen Bericht detailliert darlegen.

Mit dem vorzeitigen Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission die Chancen erhöhen, dass die angepeilte Frist von Ende Juni zu halten ist. Während die EU-Staaten und das Europaparlament den Text prüfen, würde Ankara weiter an der Erfüllung ausstehender Punkte arbeiten. Im Gegenzug gewährt die Türkei auch allen EU-Bürgern visumfreie Einreise – für neun Länder galt dies bisher nicht. Unklar ist indes, wer der Türkei am Ende die Erfüllung aller 72 Kriterien bescheinigen soll.

Die EU-Kommission will auch ihren lange erwarteten Vorschlag zur Reform des europäischen Asylsystems machen. Dabei geht es um Änderungen der Dublin-Regeln, wonach jener Staat für das Asylverfahren zuständig ist, in dem Migranten erstmals den Boden der Europäischen Union betreten haben. Diese Regelung soll laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ vom Dienstagabend beibehalten werden. Geplant sei aber, es durch einen „korrigierenden Verteilmechanismus“ zu ergänzen, zitiert das Blatt aus einem Entwurf. Es solle greifen, wenn „die Asylsysteme von Mitgliedstaaten mit einem unverhältnismäßigen Druck konfrontiert sind“. Dann würden Asylbewerber aus diesem Land in andere EU-Staaten verteilt.

Länder, die sich weigerten, an diesem System teilzunehmen, müssten der Zeitung zufolge mit einer Strafzahlung von 250 000 Euro pro Flüchtling rechnen. Das Geld würde als „Solidaritätsbeitrag“ an Staaten gehen, die sich stattdessen um den Asylbewerbwer kümmerten.

Schließlich dürfte die EU-Kommission eine Verlängerung der Grenzkontrollen im eigentlich reisefreien Schengen-Raum vorschlagen, dem die meisten EU-Staaten angehören, heißt es in Brüssel. Grund sind anhaltende Mängel beim Schutz der griechischen EU-Außengrenze. Den Beschluss zur Verlängerung von innereuropäischen Grenzkontrollen an konkreten Abschnitten müssten dann die EU-Staaten fassen.

(dpa)


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