Bunga-Bunga-Skandal um Berlusconi soll wieder vor italienische Gerichte

Die Staatsanwaltschaft hat Berlusconi im Verdacht, Zeugen mit Geld, Schmuck und sogar Gütern in Millionenwert dazu gebracht zu haben, über die ausschweifenden Feste, die als Bunga-Bunga-Partys bekannt wurden, vor Gericht zu schweigen.
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Silvio Berlusconi.Foto: Mourad Balti Touati/dpa
Epoch Times19. Oktober 2016

Der Skandal um ausschweifende Sex-Partys mit dem damaligen italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi beschäftigt weiter die Gerichte: Die marokkanische Tänzerin Karima al-Mahrough alias Ruby sowie 22 Beschuldigte müssen sich demnächst wegen mutmaßlicher Falschaussage unter Eid verantworten. Zu den Beschuldigten, gegen die Richterin Laura Marchiondelli am Mittwoch in Rom ein Verfahren anordnete, war auch die Politikerin Mariarosaria Rossi, die für Berlusconis Partei Forza Italia im italienischen Senat sitzt.

Die Entscheidung, ob auch Berlusconi vor Gericht gestellt wird, wurde vertagt, weil er den Voranhörungen mit Verweis auf seinen Gesundheitszustand fernbgeblieben war. Der 80-Jährige war im Juni am offenen Herzen operiert worden.

Die Staatsanwaltschaft hat Berlusconi im Verdacht, Zeugen mit Geld, Schmuck und sogar Gütern in Millionenwert dazu gebracht zu haben, über die ausschweifenden Feste, die als Bunga-Bunga-Partys bekannt wurden, vor Gericht zu schweigen. Ruby soll demnach Geschenke im Wert von sieben Millionen Euro erhalten haben.

Im Prozess gegen Berlusconi hatte sie den Vorwurf bestritten, der Politiker habe mit ihr Sex gehabt, als sie noch minderjährig gewesen sei. Zur Aufnahme eines Gesprächs mit Freunden, in dem sie das Gegenteil erzählt hatte, sagte sie, diese Behauptung sei erfunden gewesen.

Berlusconi war in dem Verfahren zunächst verurteilt, im Berufungsprozess aber frei gesprochen worden. Das Gericht hatte zu seinen Gunsten angenommen, dass Berlusconi damals nicht gewusst habe, dass Ruby noch nicht volljährig war.

Der italienische Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist im Juli 2015 wegen Bestechung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das hatte ein Gericht in Neapel in erster Instanz entschieden. Dass der 78-Jährige wirklich ins Gefängnis musste, war jedoch unwahrscheinlich. Berlusconi konnte Berufung einlegen. Außerdem verschlechterte sich sein Gesundheitszustand rapide.

In dem Prozess 2015  ging es um die Bestechung eines Senators, mit der Berlusconi laut Anklage zwischen 2006 und 2008 die damalige Regierung zu Fall bringen wollte.  (afp/dpa)

 

 



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