„CETA nicht zustimmungsfähig“: Bsirske kritisiert Nachbesserungen an Freihandelsabkommen als ungenügend

Auf belgischen Druck wurde dem ursprünglichen Vertragstext nachträglich eine Erklärung mit abweichenden Formulierungen zu strittigen Punkten zugefügt. Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Bsirske bemängelte, es sei im Zweifelsfall nicht klar, welche Formulierung nun gelte.
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Demonstration gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Am 17. September in Stuttgart. SILAS STEIN/AFP/Getty Images
Epoch Times9. November 2016

Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, hat die Nachbesserungen am europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta als ungenügend kritisiert. Die von Belgien durchgesetzten Änderungen seien nicht ausreichend rechtsverbindlich, sagte Bsirske der „Berliner Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich klar sein für alle Beteiligten was gilt“, mahnte Bsirske. „Solange das nicht vorliegt, ist Ceta nicht zustimmungsfähig, weder in Belgien noch aus unserer Sicht.“

Auf belgischen Druck wurde dem ursprünglichen Vertragstext nachträglich eine Erklärung mit abweichenden Formulierungen zu strittigen Punkten zugefügt. Bsirske bemängelte, es sei im Zweifelsfall nicht klar, welche Formulierung nun gelte.

Als Beispiel nannte der Gewerkschaftsvorsitzende die Investitionsschutzvereinbarungen. Im Vertragstext des Ceta-Abkommens würden ausländische Investoren gegenüber inländischen privilegiert. Im Zusatztext heiße es demgegenüber, es werde keine Privilegierung außereuropäischer Unternehmen geben. Es handle sich bei dem Zusatz um eine „nicht rechtssichere Auslegungshilfe“, kritisierte Bsirske.

Solange Punkte wie Investitionsschutz, Vorsorgeprinzip, öffentliche Daseinsvorsorge und vergleichbarer Schutz von Arbeitnehmerrechten „nicht unmissverständlich klargestellt sind, ist das Ceta-Abkommen aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig“, sagte Bsirske. (afp)



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