China: Gao soll dreijährige Gefängnisstrafe antreten

Titelbild
Geng He, die Ehefrau von Gao Zhisheng, bei einer Pressekonferenz für die Freilassung von Gao am Abend vor dem Besuch von Chinas Präsident Hu in Washington am 18. Januar 2011.Foto: Tim Sloan/AFP/Getty Images

Gao Zhisheng, der bekannte chinesische Menschenrechtsanwalt, der durch chinesische Sicherheitskräfte seit 2006 fast durchgehend gefangen oder unter Hausarrest gehalten wurde, ist offiziell zum Antritt einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Die Ankündigung erfolgte durch die Nachrichtenagentur Xinhua, das Sprachrohr der Kommunistischen Partei. Es ist eine der seltenen Bestätigungen der Existenz Gaos durch Beamte, die sich immer wieder geweigert haben, auf den Chor von Protesten seitens der internationalen Gemeinschaft über die Behandlung und den Verbleib des renommierten Anwalts zu antworten.

Die dreijährige Haftstrafe wegen „Subversion“ wurde am 22. Dezember 2006 gegen Gao verhängt und auf fünf Jahre Bewährung ausgesetzt. Der Grund: Gao hatte drei Briefe an Chinas oberste Führung geschrieben, in denen er unerschrocken für viele seiner zu Unrecht verfolgten „Landsleute“ eintrat und die Menschenrechte einforderte.

Insbesondere brach er ein Tabu, indem er Gerechtigkeit und Menschlichkeit für die seit 1999 widerrechtlich Verfolgten der buddhistischen Falun-Gong-Gruppe forderte. Gegen Ende seiner beispiellosen Anwaltskarriere verteidigte er auch unentgeltlich Randgruppen, die mit chinesischen Behörden um ihr Recht rangen.

Die im Urteil vom Dezember 2006 festgelegte Bewährungszeit von fünf Jahren geht nun zu Ende.

Jetzt hat das Regime offensichtlich einen Weg zu finden versucht, seiner fortgesetzten Verfolgung von Gao den Mantel einer rechtlichen Fassade umzuhängen, so Maran Turner, Executive Director von Freedom Now, einer Non-Profit-Organisation, die sich für die Freiheit von politischen Gefangenen einsetzt.

„Sie scheinen unter Beschuss geraten zu sein, so mussten sie irgendwie sagen, dass er nicht tot ist, während sie ihn im Gefängnis behalten“, sagte Turner in einem Telefon-Interview. „Sie wollen ihn offensichtlich nicht freilassen, und dies dient vielleicht diesem Zweck … Es ist bizarr.“

Die jüngste Xinhua-Aussage behauptet, dass Gao die Bedingungen seiner Bewährung verletzt habe und deshalb nun die ursprüngliche Strafe zu verbüßen hätte.

Aber es ist unklar, welche Bestimmungen er verletzt haben könnte oder wie er das möglicherweise getan haben könnte.

Artikel 75 des Strafgesetzes der Volksrepublik China sagt, dass ein Verbrecher, dessen Urteil zur Bewährung ausgesetzt ist, „die Gesetze beachten und sich der Aufsicht unterstellen muss; er muss über seine eigenen Aktivitäten berichten …; die Vorschriften für den Empfang von Besuchern beachten …; Berichte abgeben, um die Zustimmung der beobachtenden Organe zu erhalten für jede Entfernung aus der Stadt oder dem Landkreis, in dem er lebt … “

Bob Fu, Geschäftsführer der ChinaAid, die die Website FreeGao.com betreibt, sagte: „Das ist eine völlig inakzeptable und lächerliche Entscheidung, weil sich Gao in der Obhut der chinesischen Sicherheitskräfte für die meisten der vergangenen fünf Jahren befunden hat. Wie und wann hätte er ein Verbrechen in Verletzung seiner sogenannten Bewährung begangen?“

„Das ist nichts anderes als Verfolgung gegen einen mutigen Anwalt für Menschenrechte, der schon so viel Folter und Misshandlungen erlebt hat“, sagte Fu. Er fügte hinzu: „Die internationale Gemeinschaft sollte Gaos unverzügliche Freilassung fordern und Präsident Obama sollte laut aussprechen, dass China für diese Art von abscheulichen Entscheidungen  keinen internationalen Respekt ernten wird.“

Rechtsanwalt Gao Zhisheng bei einem Interview in Peking am 2. November 2005.Rechtsanwalt Gao Zhisheng bei einem Interview in Peking am 2. November 2005.Foto: Verna Yu/AFP/Getty Images

Seit Februar 2009 war Anwalt Gao nahezu durchgehend in Gewahrsam der chinesischen Sicherheitskräfte; seiner Familie wurden immer wieder Besuche bei ihm verweigert. Die chinesischen Behörden gaben seinen Aufenthaltsort niemals bekannt. Schon vor seiner Verurteilung im Dezember 2006 wurde er häufig festgenommen und in Isolationshaft gehalten, er wurde immer wieder kurz entlassen wurde, nur um erneut entführt zu werden.

In seinem 2006 erschienenen Buch „Chinas Hoffnung“ [Agenda Verlag, Münster, 2008, 371 Seiten, ISBN 978-3-89688-355-1, 14,95 Euro] schreibt Gao Zhisheng, dass die Kommunistische Partei „die wildesten, die unmoralischsten und wirklich illegalen Mittel benutzt, um unsere Mütter zu foltern, unsere Frauen zu foltern, um Folter an unseren Kindern und Folter an unseren Brüdern und Schwestern … zu verüben“. Davor hatte er zwei Wochen lang unter höchstem persönlichem Risiko in der Gegend von Changchun über die Folter-Techniken recherchiert, denen die Anhänger von Falun Gong durch die Kommunistische Partei unterworfen werden.

Nachdem Gao diese Foltertechniken öffentlich gemacht hatte, wurde er selbst solchen Folterqualen ausgesetzt. Während seiner Haft im Jahr 2008 wurde er nackt ausgezogen, geprügelt und mit Elektroschocks gequält, es wurden glühende Zigaretten unter seine Augen gehalten und schlimmste Todesdrohungen gegen ihn ausgesprochen.

Über diese 54 Tage Folter schrieb er nach seiner Entlassung einen Artikel mit dem Titel „Dunkle Nacht, dunkle Kapuze und Entführung durch eine dunkle Mafia in China“.

Bereits am 13. Dezember 2005 war Gao aus der Kommunistischen Partei Chinas ausgetreten, die er als eine „inhumane, ungerechte und böse Partei“ bezeichnete.

Den Tag seines Partei-Austritts nannte Gao „den stolzesten Tag in meinem Leben“.

 



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