China: Gefängnisstrafe für bekannten Bürgerrechtsanwalt

Jiang Tianyong hatte sowohl Kanzlerin Merkel als auch Außenminister Gabriel bei deren Besuchen in Peking über die Menschenrechtslage in China aufgeklärt. Jetzt muss der Anwalt selbst zwei Jahre in Haft.
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Der chinesische Bürgerrechtsanwalt Jiang Tianyong, hier im Mai 2012, ist zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.Foto: Ng Han Guan/dpa
Epoch Times21. November 2017

Der prominente chinesische Bürgerrechtsanwalt Jiang Tianyong ist zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Mittlere Volksgericht in Changsha in der Provinz Hunan befand den 46-Jährigen der „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt“ für schuldig.

In der Verhandlung vor drei Monaten hatte Jiang Tianyong ein Geständnis abgegeben, doch sprachen Menschenrechtler von einem erzwungenen Schuldbekenntnis. Auch die deutsche Botschaft in Peking hatte den Prozess als unfaires Verfahren kritisiert. Der Anwalt ist seit einem Jahr in Haft. Wie das Gericht mitteilte, will Jiang Tianyong keine Berufung gegen das Urteil einlegen.

„Ich bin überzeugt, dass er nicht schuldig ist“, sagte Jin Bianling, die Ehefrau des Anwalts, der Deutschen Presse-Agentur kurz vor der Urteilsverkündung. „Er sollte freigelassen werden.“ Sie könne einen Schuldspruch nicht akzeptieren. „Ich hoffe nur, dass er bald wieder bei seiner Familie sein kann“, sagte seine Frau, die in die USA geflüchtet war. Beide haben eine Tochter. Sein Vater sei in Begleitung von Beamten der chinesischen Staatssicherheit zur Urteilsverkündung nach Changsha gereist.

Siehe: Freedom House: Chinas KP mit der Niederschlagung von Falun Gong so gut wie gescheitert

Der Fall wird von deutscher Seite mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Der Anwalt war in Peking mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und zuletzt vor einem Jahr mit dem damaligen Wirtschafts- und heutigen Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) zusammengetroffen. Er hatte beide bei ihren Besuchen über die angespannte Menschenrechtslage in China informiert.

Ungewöhnlich deutlich hatte der deutsche Botschafter in Peking, Michael Clauß, den Prozess kritisiert. „Wir sind besorgt darüber, dass Jiang Tianyong während des Verfahrens keinen Zugang zu den von ihm gewählten Anwälten erhalten hat und dass er mittels eines in chinesischen Medien ausgestrahlten „Geständnisses“ schon vor Verfahrensbeginn offenbar vorverurteilt wurde“, hatte Clauß nach der Verhandlung im August mitgeteilt. „Ein faires Verfahren ist unter diesen Umständen nicht möglich.“

Indem er Kooperationsbereitschaft zeigte und ein Geständnis ablegte, wollte der Anwalt offenbar einer härteren Strafe entgehen. Nach Angaben von Menschenrechtlern hatte Jiang Tianyong seinen Freunden vor der Festnahme gesagt, sie mögen ihm verzeihen, „wenn ich in Haft Dinge sage, die ich nicht meine“. Er fürchtete demnach, gefoltert zu werden.

Nur drei Wochen nach seinem Treffen mit Gabriel in Peking war Jiang Tianyong im November 2016 in Haft genommen worden. Die Bundesregierung hatte sich nach Angaben der Botschaft seit der Verhaftung immer wieder auf hoher Ebene für seine Freilassung eingesetzt. (dpa)



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