Deutschland kritisiert in Stellungnahme vor Menschenrechtsgericht Haft für Yücel

Die Bundesregierung hat in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Inhaftierung des Journalisten Deniz Yücel kritisiert. Justizminister Heiko Maas warf der Türkei Unterdrückung kritischer Berichterstattung vor.
Titelbild
Ein Plakat von dem in der Türkei inhaftierten Journalisten und "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel.Foto: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Images
Epoch Times1. Februar 2018

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die anhaltende Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel als ungerechtfertigt kritisiert.

Die lange Untersuchungshaft für Yücel stehe „nicht im Einklang mit den in Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechten und Freiheiten“, heißt es in dem Text, der der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag in Berlin vorlag.

Die Stellungnahme wurde laut Justizministerium am Mittwoch an den EGMR übermittelt, unmittelbar vor Ablauf der dafür geltenden Frist an diesem Donnerstag. In dem Verfahren geht es um eine Beschwerde Yücels gegen seine seit nunmehr elf Monaten andauernde Inhaftierung in der Türkei ohne Anklageerhebung. Die türkische Regierung hatte ihre Stellungnahme zu dem Verfahren im November eingereicht und die Beschwerde darin als unberechtigt eingestuft.

Die Bundesregierung sieht in der Inhaftierung Yücels dagegen einen Angriff auf die Pressefreiheit, da Yücel ausschließlich wegen seiner Berichterstattung im Gefängnis sei. „Jede Unterdrückung von kritischer Berichterstattung ist mit unserem Verständnis von Pressefreiheit nicht vereinbar. Denn: Eine freie Presse ist ein Herzstück unserer Demokratie“, erklärte dazu Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag in Berlin. „Wir werden nichts unversucht lassen, um uns für ein rechtsstaatliches Verfahren für Deniz Yücel einzusetzen“, hob Maas weiter hervor.

„Aus unserer Sicht besteht aus einer Reihe von Gründen berechtigter Anlass zur Sorge, dass die Behandlung des Beschwerdeführers nicht im Einklang mit seinen in Abschnitt I der EMRK zugesicherten Rechten und Freiheiten steht“, heißt es in der vom Bundesjustizministerium verfassten Stellungnahme weiter. „Wir haben große Bedenken in Hinblick auf die langandauernde Haft des Beschwerdeführers“, äußert sich die Bundesregierung besorgt.

Nach Auffassung der Bundesregierung kann sich die türkische Regierung bei der Einschränkung von Bürgerrechten auch nicht in jedem Fall auf den in der Türkei geltenden Ausnahmezustand berufen. „Wir legen in der Stellungnahme auch dar, dass selbst in einem Notstandsfall, auf den die Türkei sich aufgrund des gescheiterten Putschversuchs von 2016 beruft, ein Eingriff in das Freiheitsrecht aus Art. 5 der Konvention nicht grenzenlos möglich ist“, erklärte das Bundesjustizministerium.

Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt Freiheit und Sicherheit der Bürger auch vor staatlichen Eingriffen. Die Bundesregierung kann zu dem Fall Stellung nehmen, weil Yücel neben der türkischen auch über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt. Der EGMR will voraussichtlich bis Ende Juli über die Beschwerde Yücels entscheiden, der Türkei-Korrespondent der deutschen Zeitung „Die Welt“ ist.

Die Türkei wirft dem Journalisten „Propaganda zugunsten einer terroristischen Vereinigung“ vor. Auch verweist sie darauf, dass der EGMR nicht zuständig sei, solange nicht das türkische Verfassungsgericht über den Fall entschieden habe. Dazu erklärte die Bundesregierung, dieses Gericht sei überlastet und mit einer Entscheidung in angemessener Zeit nicht zu rechnen. Zudem seien im Fall zweiter türkischer Journalisten Aufforderungen des Verfassungsgerichts zu deren Freilassung von untergeordneten Gerichten ignoriert worden. (afp)



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