Familien von Germanwings-Opfern scheitern mit Klage in den USA

Ein US-Gericht hat die Sammelklage von Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturz gegen eine Lufthansa-Flugschule abgewiesen, an welcher der Copilot Andreas Lubitz ausgebildet worden war.
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Hinterbliebene der Opfer des Germanwings-Absturz.Foto: Patrick Aventurier/Getty Images
Epoch Times29. März 2017

Zwei Jahre nach der Germanwings-Katastophe hat ein US-Gericht die Sammelklage von Hinterbliebenen gegen eine Lufthansa-Flugschule abgewiesen, an welcher der Copilot Andreas Lubitz ausgebildet worden war. Das Bundesgericht in Phoenix im Bundesstaat Arizona entschied jetzt, dass der Rechtsstreit um die Zulassung von Lubitz zu dem Trainingsprogramm besser in Deutschland ausgetragen werden sollte.

Die Familien hatten in den USA auch deshalb geklagt, weil ihnen die von der Lufthansa freiwillig gezahlten Entschädigungen zu niedrig waren. Die Anwaltskanzlei Kreindler & Kreindler verlangte in ihrer Sammelklage pro Opfer eine Zahlung von mindestens 75.000 Dollar (69.000 Euro). In den USA fallen gerichtlich festgesetzte Entschädigungen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland.

In der Klage warfen die Angehörigen von mehr als 80 Opfern dem Airline Training Center Arizona (ATCA) im Südwesten der USA vor, einen in einer medizinischen Bescheinigung stehenden Hinweis auf die psychischen Probleme des Copiloten nicht beachtet zu haben.

Der 27-Jährige hatte die Maschine des Lufthansa-Tochterunternehmens am 24. März 2015 an einem Berghang in den französischen Alpen zerschellen lassen und 149 Menschen mit in den Tod gerissen. Er litt jahrelang unter Depressionen und hatte deswegen auch Ärzte aufgesucht.

Das Gericht in Phoenix gelangte jedoch nun zu dem Schluss, dass über die Klage gegen die Flugschule von einem deutschen Gericht entschieden werden solle. Es verwies in seinem im Internet veröffentlichten Entscheid unter anderem darauf, dass 70 der in der Klage aufgeführten Opfer aus Deutschland stammten, hingegen keines aus den USA.

Zudem habe die Flugschule eingewilligt, mit den deutschen Gerichten zu kooperieren. Das US-Gericht außerdem ins Feld, dass das öffentliche Interesse an dem Fall in Deutschland „viel höher“ sei als in Arizona.

Allerdings verband das Gericht seine Entscheidung mit mehreren Auflagen. So müsse das ACTA dem deutschen Gericht, das sich des Falles annehme, alle angeforderten Zeugen und Beweismaterialien präsentieren. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen könnten sich die Kläger erneut an das US-Gericht wenden.

Die Klagevertreter werteten diese Auflagen positiv. Sie bedeuteten, dass der Fall in den USA nicht erledigt sei, sagte der Anwalt Marc Moller von Kreindler & Kreindler der Nachrichtenagentur AFP. Sollten die Auflagen vor einem deutschen Gericht nicht akzeptiert werden, „kehren wir in die Vereinigten Staaten zurück“.

Moller hob auch hervor, dass das US-Gericht der Argumentation der Kläger gefolgt war, wonach die Flugschule mitverantwortlich dafür war, Lubitz‘ Eignung für das Trainingsprogramm zu überprüfen. In dem Beschluss heißt es, die Kläger hätten ausreichend argumentiert, dass das ACTA „von Lubitz‘ mentalen Gesundheitsproblemen wusste oder davon hätte wissen sollen“.

Die Entschädigungsfrage hat tiefe Gräben zwischen der Lufthansa und vielen Angehörigen aufgerissen. Sie warfen der Fluggesellschaft nach der Katastrophe vor, nur 45.000 Euro für jedes Opfer zahlen zu wollen. Die Lufthansa spricht dagegen von durchschnittlich 100.000 Euro, in manchen Fällen deutlich mehr.

Die Fluggesellschaft hat bislang nach eigenen Angaben 11,2 Millionen Euro an die Familien gezahlt: Acht Millionen Euro an Vorschusszahlungen für Schadenersatz sowie 3,2 Millionen Euro Schmerzensgeld. (afp)



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