2015: Sanktionen der Jobcenter bei Hartz-IV in Höhe von 170 Millionen Euro

2015 behielten die Jobcenter ca. 170 Millionen Euro ein - die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug 108 Euro. Seit 2007 haben Hartz-IV-Bezieher bereits 1,7 Milliarden Euro eingebüßt - und der Bund einen entsprechenden Betrag eingespart.
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EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times2. Mai 2016

Langzeitarbeitslosen in Deutschland geht jedes Jahr insgesamt ein dreistelliger Millionenbetrag durch Sanktionen der Jobcenter verloren.

Seit 2007 haben die Hartz-IV-Bezieher dadurch bereits 1,7 Milliarden Euro eingebüßt – und der Bund einen entsprechenden Betrag eingespart, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie berufen sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die die Behörde auf Anfrage der Fraktionsvize der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann, zusammengestellt hat.

Allein im vergangenen Jahr behielten die Jobcenter insgesamt 170 Millionen Euro ein – die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug 108 Euro.

Solche Sanktionen werden unter anderem verhängt, wenn Betroffene Arbeits- oder Ausbildungsangebote ablehnen, wobei grundsätzlich jede Arbeit als zumutbar gilt.

Hauptgrund sind aber Verstöße gegen Meldepflichten. Die Zahl der meist mehrmonatigen Sanktionen war 2015 auf 980.000 gesunken; im Jahresdurchschnitt waren den BA-Daten zufolge 131.776 erwerbsfähige Hartz-Bezieher mit mindestens einer Sanktion belegt, 10.000 weniger als im Jahr zuvor.

Zimmermann nannte die Sanktionen verfassungswidrig und forderte die Bundesregierung auf, die Kürzungen umgehend abzuschaffen. "Die Sanktionen verstoßen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Grundrechte kürzt man nicht", sagte die Arbeitsmarktexpertin der Linke-Fraktion den Zeitungen.

"Anstatt die erwerbslosen Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen und Leistungen zu kürzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können".

Zimmermann verwies darauf, dass auch das Sozialgericht Gotha die Sanktionsregeln bei Hartz IV als verfassungswidrig eingestuft und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Die Bundesregierung sollte auf dieses Urteil nicht warten, meinte sie. (dts)



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