Hintergrund: Flüchtlingspakt und Visumabkommen mit Ankara

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Türkischer Pass: Für die Visumfreiheit muss die Türkei 72 Bedingungen der EU erfüllen.Foto: Soeren Stache/Archiv/dpa
Epoch Times24. Mai 2016
Die EU hat mit dem sogenannten Flüchtlingspakt eine komplizierten Tauschhandel mit der Türkei vereinbart. Die EU darf demnach alle Schutzsuchenden, die seit dem 20. März auf die griechischen Inseln übersetzt sind, in die Türkei zurückschicken.

Ausgenommen sind Asylbewerber, die nachweisen können, dass sie in der Türkei verfolgt werden. Für jeden zurückgeschickten Syrer darf seit dem 4. April ein anderer Syrer aus der Türkei legal und direkt in die EU einreisen. Die Auswahlkriterien sind schwer durchschaubar.

Im Gegenzug sollte die Visumpflicht für türkische Staatsbürger bei der Einreise in die Türkei ursprünglich ab Juli aufgehoben werden – dieser Termin verschiebt sich aber nach Angaben von Kanzlerin Angela Merkel. Vorher soll die Türkei 72 Bedingungen erfüllen, die schon auf frühere Vereinbarungen zurückgehen:

– 16. Dezember 2013: Lange vor Beginn der Flüchtlingskrise unterzeichnen die EU und die Türkei in Ankara in Anwesenheit des damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan ein Abkommen. Darin verpflichtet sich die Türkei, drei Jahre nach Ratifizierung des Vertrages Flüchtlinge aus Drittstaaten zurückzunehmen. Dafür wird der Türkei Visaliberalisierung in Aussicht gestellt. Schon damals werden 72 Bedingungen für Visumfreiheit aufgelistet, darunter der heute aktuell umstrittene Punkt zur Reform der türkischen Anti-Terror-Gesetze.

– 29. November 2015: Beim ersten Gipfel mit der Türkei in der Flüchtlingskrise stellt die EU Ankara erstmals einen Zeitpunkt für mögliche Visumfreiheit in Aussicht: Oktober 2016. Dafür soll die Türkei ab Juni 2016 Flüchtlinge aus Drittstaaten zurücknehmen.

– 18. März 2016: Beim bislang letzten Gipfel zwischen der EU und der Türkei schließen beide Seiten den Flüchtlingspakt, als deren Architekten Davutoglu und Merkel gelten. Die Türkei verpflichtet sich, schon wenige Tage später Flüchtlinge von den griechischen Ägäis-Inseln zurückzunehmen. Die EU stellt der Türkei dafür Visumfreiheit ab Ende Juni in Aussicht.

– 4. Mai 2016: Die EU-Kommission legt ihren Fortschrittsbericht zur Visaliberalisierung vor, dem zufolge noch fünf der 72 Punkte offen sind – darunter die Reform der Anti-Terror-Gesetze.

– 5. Mai 2016: Der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu kündigt seinen Rückzug an. Unmittelbar danach macht Erdogan deutlich, dass er eine Reform der Anti-Terror-Gesetze strikt ablehnt.

(dpa)

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