KZ Auschwitz: Schüler eines Rabbiner-Seminars wegen Einritzens von Namen verurteilt

Ein 17-jähriger zukünftiger Rabbiner hatte mit einem Stein seinen Namen in die Mauer einer Baracke geritzt. Ein polnisches Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr auf Bewährung.
Titelbild
Das Tor zum KZ Auschwitz (Symbolbild).Foto: Scott Barbour/Getty Images
Epoch Times4. Dezember 2017

Ein polnisches Gericht hat einen US-Schüler am Montag zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, weil er seinen Namen in der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau hinterließ.

Wie die polnische Nachrichtenagentur PAP meldete, befand das Gericht in Oswiecim den 17-jährigen Schüler eines Rabbiner-Seminars in Abwesenheit für schuldig, im Juli mit einem Stein seinen Vornamen in die Mauer einer Baracke des Vernichtungslagers geritzt zu haben. Das Gericht wertete als strafmildernd, dass der junge Mann nicht vorbestraft war. Er habe seine Tat außerdem bereut.

Das Gericht äußerte zugleich seine Verwunderung darüber, dass die Tat von einem möglicherweise angehenden Rabbiner begangen wurde. Dieser hätte sich des  Wesens und der Bedeutung des Lagers von Auschwitz „vollkommen bewusst“ sein müssen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten außerdem zur Zahlung von 1.000 Zloty (238 Euro) an das Museum der Gedenkstätte.

Der junge Mann, der bei der Gerichtsverhandlung nicht anwesend war, hatte angegeben, auf der Wand andere Namen gesehen zu haben. Deshalb habe er seinen eigenen hinzufügen wollen. Im Februar hatte das Gericht in Oswiecim zwei 17-jährige Portugiesen in einem ähnlichen Fall zur gleichen Strafe verurteilt. (afp)

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