Landgericht Frankfurt: Kuwait Airways muss keine Israelis transportieren – Beförderungsverbot keine Diskriminierung

Das Landgericht Frankfurt wies die Klage eines Passagiers auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung zurück. Die Kuwait Airways muss keine israelischen Staatsangehörigen befördern.
Epoch Times17. November 2017

Kuwait Airways muss keine israelischen Staatsangehörigen befördern. Das entschied das Landgericht Frankfurt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Passagiers gegen die kuwaitische Airline auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung zurück.

Jetzt hat sich das Auswärtige Amt eingeschaltet und will mit Kuwait die „Nichtbeförderung eines israelischen Staatsbürgers durch die Fluggesellschaft Kuwait Airways“ erörtern.

„Wir haben den Botschafter in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen aufzunehmen“, sagte Staatsminister Michael Roth (SPD) der „Welt“ (Samstagsausgabe). Er teile die Sorge zum Beförderungsverbot israelischer Staatsbürger durch Kuwait Airways, sagte der SPD-Politiker weiter.

Die Fluggesellschaft verwies auf kuwaitische Gesetze, die einen Vertragsabschluss mit israelischen Staatsbürgern verbieten. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an.

„Dennoch ist mir unverständlich, wenn im heutigen Deutschland ein Passagier allein aufgrund seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen kann,“ so Roth.

Das Angebot einer Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft bei voller Kostenübernahme lehnte der Mann ab und wandte sich wegen Diskriminierung an das Landgericht.

Die Frankfurter Richter wiesen die Klage am Donnerstag ab. Sie betonten, es sei der Airline nicht zuzumuten, gegen nationale Gesetze zu verstoßen. Eine Diskriminierung des Klägers konnte das Gericht nicht erkennen. (dts/dpa)



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