Lebenslänglich für sechs Argentinier in Mammutverfahren zu Militärjunta

Heute Nacht verurteilte ein argentinisches Gericht sechs Menschen zu lebenslanger Haft. Sie sollen in der Zeit der Militärjunta zwischen 1975 und 1983 eine "systematische Verfolgung und Auslöschung der Bevölkerung" betrieben haben.
Titelbild
Argentinische Flagge (Symbolbild). ALEJANDRO PAGNI/AFP/Getty Images
Epoch Times16. September 2017

Ein argentinisches Gericht hat am Freitag sechs Menschen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Zeit der Militärjunta zu lebenslanger Haft verurteilt. Zum Abschluss des 15-monatigen Mammutverfahrens, in dessen Verlauf mehr als 400 Zeugen angehört wurden, erhielten vier weitere Angeklagte Haftstrafen zwischen vier und 18 Jahren. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen.

In dem Verfahren ging es um den Einsatz der argentinischen Armee gegen linke oppositionelle Kräfte in der Provinz Tucumán zwischen 1975 und 1983. Staatsanwalt Pablo Camuña hatte den Verantwortlichen eine „systematische Verfolgung und Auslöschung der Bevölkerung“ vorgeworfen und vom „ersten Fall von Staatsterrorismus in der argentinischen Geschichte“ gesprochen.

Vor dem Gericht hatten sich zur Urteilsverkündung mehrere hundert Demonstranten versammelt. Sie begrüßten die Strafverkündung mit Jubel. In dem Prozess waren 266 einzelne Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandelt worden.

Die Provinz Tucumán war eine Hochburg der linken Opposition in Argentinien. Der mehrjährige Einsatz der Armee dort richtete sich vor allem gegen Arbeiterführer und Studenten. Die Soldaten gingen mit großer Härte vor. Mehrere tausend Menschen verschwanden spurlos, wurden verhaftet oder ins Exil getrieben.

Eine Frau schaut sich die Fotos von Menschen an, die während der Militärjunta 1975-1983 verschwunden sind. Foto: ALI BURAFI/AFP/Getty Images

Der Befehl zum Einsatz in Tucumán war 1975 von Präsidentin Isabel Perón unterzeichnet worden, die 1976 vom Militär gestürzt wurde. Die Militärjunta führte den Einsatz dann verschärft fort.

Staatsanwalt Camuña bezeichnete den Einsatz als „einzigartigen Fall“, weil es sich um eine „militärische Besatzung im eigenen Land“ gehandelt habe. Die argentinische Armee habe sich in Tucumán aufgeführt, „als besetze sie ein fremdes Land“. Sie habe einen „totalen Eingriff in das gesellschaftliche Leben jedes einzelnen Dorfes“ vorgenommen.

Die Verteidigung hatte argumentiert, die Angeklagten hätten damals lediglich Befehle ausgeführt. In dem Dekret der Präsidentin sei ausdrücklich die „Auslöschung subversiver Elemente“ verlangt worden. (afp)

 



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