Londoner Gericht soll über Aufhebung des Haftbefehls gegen Assange entscheiden

Ein Londoner Gericht soll am Dienstag über die Aufhebung des Haftbefehls gegen Wikileaks-Gründer Assange entscheiden. Seine Anwälte wollen erreichen, dass er ohne Furcht vor Festnahme Ecuadors Botschaft verlassen kann.
Titelbild
Wikileaks-Gründer Assange lebt seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London.Foto: Facundo Arrizabalaga/Archiv/dpa
Epoch Times5. Februar 2018

Ein Gericht in London soll am Dienstag über die Aufhebung des Haftbefehls gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange entscheiden. Assanges Anwälte wollen mit dem Antrag erreichen, dass ihr Mandant ohne Furcht vor Festnahme die ecuadorianische Botschaft verlassen kann, in die er 2012 geflohen war. In ihrem Antrag schreiben sie, dass Assanges fünfeinhalbjähriger Botschaftsaufenthalt „einer Gefängnisstrafe gleichkommt“.

Assange war 2012 in die Botschaft in London geflohen, um einer Auslieferung an Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entgehen. Er hatte Angst, von Schweden aus an die USA überstellt zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats und womöglich sogar die Todesstrafe droht.

Die Stockholmer Staatsanwaltschaft legte den Fall vergangenes Jahr zu den Akten. Allerdings besteht nach wie vor ein britischer Haftbefehl, weil Assange 2010 gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion